16.16

Bundesrat Markus Stotter, BA (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause an den Endgeräten – auch an den digitalen – und hier im Saal! Wir haben heute schon sehr ausführlich über die Digitalisierung und Verfahrensökonomie berichtet und debattiert. Die Digitalisierung schreitet mit großen Schritten voran und sollte auch vor der Verwaltung nicht haltmachen.

Ich darf jetzt bereits seit zweieinhalb Jahren Bürgermeister der Gemeinde Oberlienz sein, und wenn man sich anschaut, was alles in diesen zweieinhalb Jahren durch mein dynamisches Gemeindeverwaltungsteam digitalisiert wurde (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP), dann sieht man, welches Potenzial da noch schlummert und dass das nicht die letzte Gesetzesänderung dazu war.

Der Coronaausnahmezustand ist Gott sei Dank vorbei, und es soll die Regel werden, dass wir Verfahren mithilfe der technischen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte moderner machen. Zwei Schlagworte fallen mir in diesem Zusammenhang sofort ein: Effizienzsteigerung und Nachhaltigkeit.

Bezüglich der Tätigkeit als Baubehörde ist es mittlerweile leider nicht mehr so selten, dass ein Bescheid von einem Landesverwaltungsgericht beanstandet wird. Stellen Sie sich vor, es geht um ein komplexes Bauvorhaben mit vielen Nachbarn und Anrainern, und Sie müssen von Oberlienz nach Innsbruck zur Verhandlung fahren. Das betrifft dann vielleicht zehn Personen, die von Oberlienz bis Innsbruck fünfeinhalb bis sechs Stunden mit dem privaten Pkw oder mit den Öffis unterwegs sein müssen. In Summe sind das somit 55 bis 60 Stunden, die wir ganz einfach einsparen können. Wenn das nicht effizient und nachhaltig ist, dann weiß ich auch nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht in diesem Gesetz einerseits darum, dass die Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte und somit die Verwaltungsverfahren und Strafverfahren auf einer rechtlichen Basis für Verhandlungen in digitaler und in hybrider Form – aber auch immer noch persönlich – vorbereitet sind, andererseits geht es um den Fristenlauf, die Gleichsetzung von elektronischen Einbringungen und Postsendungen. E-Mails können somit bis zum Tagesende eingebracht bezie­hungsweise abgeschickt werden und nicht nur bis zum Ende der Amtsstunden.

Ich bedanke mich schon im Vorfeld für die breite Zustimmung – und in Richtung von Herrn Kollegen Arlamovsky möchte ich festhalten, dass es nicht verwun­derlich ist, dass Sie heute mit dem Stimmverhalten der NEOS im wahrsten Sinne des Wortes alleine dastehen. (Bundesrat Arlamovsky: Oh!) – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.20

Vizepräsidentin Margit Göll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. – Bitte.