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Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann nahtlos an Bundesrätin Huber anschließen. Ich freue mich sehr über die breite Zustimmung und auch über die vielfältigen zustimmenden Redebeiträge. Ich darf Sie da auch wirklich um Ihre Unterstützung ersuchen.
Es geht nun um zwei Gesetzesnovellen, die mit Versorgungssicherheit und mit Wettbewerb am Energiemarkt zu tun haben. Beide sind in schwierigen energiepolitischen Zeiten wichtige Pfeiler, um weitere Fortschritte und Sicherstellungen zu erzielen, Versorgungssicherheit zu haben sowie Wettbewerb sicherzustellen.
Bei der Erdölbevorratung möchte ich eines ergänzen, weil das im Raum gestanden ist: Ich darf noch einmal erinnern, warum sich die Pflichtnotstandsreserven letztes Jahr verringert haben. Der völkerrechtlich illegale Angriff Russlands auf die Ukraine hat dazu geführt, dass wir hohe Strompreise haben. Das hat allerdings mit der Freigabe der Pflichtnotstandsreserven nichts zu tun. Es gab einen Unfall in der Raffinerie Schwechat, der zu einer mehrmonatigen Reparaturphase geführt hat. Während der Reparaturarbeiten haben wir dem Hauptausschuss des Nationalrates vorgeschlagen, Pflichtnotstandsreserven freizugeben, um die Versorgung im Land sicherzustellen. Das ist gelungen – das ist gut so –, aber wir haben gesehen, dass die vom Gesetz vorgesehene maximale Strafhöhe von 58 000 Euro, die einmal pro Jahr verhängt werden kann, nicht ausreicht.
Mit dieser Verbesserung soll erreicht werden, dass sich Unternehmen nicht mehr ausrechnen können, ob es günstiger ist, die Strafe zu zahlen, als tatsächlich Erdöl zu kaufen und einzulagern, gerade in Hochpreisphasen. Sich freizukaufen darf nicht günstiger sein, als für die Versorgungssicherheit zu sorgen, daher wird es zu einer Verdoppelung der Strafhöhe kommen, zu monatsweisen Strafen, damit auch wirklich ein Anreiz besteht, dass man tatsächlich einspeichert.
Zur Novelle des ElWOG ist schon viel gesagt worden. Ich darf unsere Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen wirklich ermuntern, sich die Möglichkeiten eines Anbieterwechsels anzuschauen. Mit dieser Novelle stärken wir vor allem auch den Tarifkalkulator der E-Control. Falls Sie sich das noch nicht angeschaut haben: Unter e-control.at finden Sie den Tarifkalkulator; nach der Eingabe ein paar weniger Daten können Sie schauen, ob es in Ihrer Gegend einen günstigeren Tarif für Sie, Ihren Bedürfnissen und Ihrem Verbrauch entsprechend, gibt.
Wenn man sich das am Beispiel Niederösterreichs anschaut, sieht man, dass man derzeit mit einem Tarifwechsel 500 Euro jährlich sparen kann. Insofern ist es wichtig, dass man dieses Angebot stärkt, dass man die Verpflichtung zur Datenzulieferung an die E-Control stärkt, sodass wirklich alle Tarife drinnen sind. Wir normieren auch eine Verpflichtung der Energieversoger, die auf ihre Wechselmöglichkeiten hinweisen müssen und auch proaktiv einen günstigeren Tarif anbieten müssen, wenn es im Produktportfolio des Versorgers einen gibt.
Insofern herzlichen Dank, dass Sie helfen, diese Verbesserungen für die Menschen in unserem Land auf den Weg zu bringen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
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