9.40
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Blick auf die schwarz-grüne Ankündigung ihres vermeintlichen Kinderschutzpaketes werde ich im Kontext des heutigen Themas „Gewaltschutz als gesellschaftlicher Auftrag“ besonders auf den Kinderschutz eingehen. Meine Vorrednerinnen haben ja hauptsächlich über Frauenschutz gesprochen, dieser fängt aber beim Kinderschutz an.
Kinderschutz sieht ja unter der Verantwortung einer grünen Justizministerin so aus, dass es ständig zu Urteilen kommt, die eigentlich fast niemand in Österreich nachvollziehen kann, außer vielleicht jene Menschen, die gewisse Vorfälle vielleicht als gar nicht so schlimm ansehen und ideologisch getrieben vielmehr für eine Frühsexualisierung von Kindern kämpfen. Nehmen wir den prominentesten Fall her: Jemand besitzt Zigtausende Dateien von Kindesmissbrauch, also sexueller Gewalt an Kindern, wird erwischt und muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis gehen.
Ein aktuelles Beispiel gibt es auch aus meinem Heimatbundesland Kärnten, wo ein 34 Jahre alter vorbestrafter Sexualstraftäter eine 14-jährige Schülerin, die laut Staatsanwaltschaft eine schwere psychische Störung hat, tagelang bei sich zu Hause missbraucht haben soll. Und das Urteil? – Freispruch. Also ganz ehrlich: Das kann doch bitte nicht wahr sein! In welcher Welt leben wir eigentlich?! (Beifall bei der FPÖ.)
Das sind Urteile, die wirklich unerträglich sind, denn sie beinhalten keine ernst zu nehmenden Strafen für die Täter, keinen ausreichenden Schutz für die Opfer. Das ist ein trauriger Beweis dafür, dass unsere Forderung richtig ist, dass nämlich beim Kinderschutz in Zukunft das Recht auf der Seite der Opfer zu sein hat und nicht auf der Seite der Täter. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Ministerin, werfen wir doch gemeinsam einen Blick auf die generalpräventive Wirkung des Teichtmeister-Urteils: Denken Sie, dass diese Strafe weitere potenzielle Täter von der Begehung einer strafbaren Handlung abhält? Denken Sie, dass diese Strafe in der Gesellschaft zu dem Bewusstsein führt, dass eine strafbare Handlung auch tatsächlich bestraft wird? Und denken Sie, dass diese Strafe das Vertrauen in die Rechtsordnung stärkt? – Aus meiner Sicht sind all diese Fragen mit einem glasklaren Nein zu beantworten; und ich sehe schon Sie als Justizministerin in der Pflicht, da entsprechend nachzuschärfen, damit die unabhängigen und weisungsfreien Richter eine strengere Rechtsordnung zur Verfügung haben. Ich empfehle Ihnen einen Blick auf unser freiheitliches Maßnahmenpaket mit dem Titel „Festung Kinderschutz“: „Schutz und Hilfe für die Opfer – harte Strafen für die Täter“, denn genau so sollte es sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Schauen wir uns aber an, wie im Ernstfall mit dem Thema „Gewaltschutz als gesellschaftlicher Auftrag“ umgegangen wird! Das bringt mich wieder nach Kärnten. Stellen Sie sich vor: Ein Kind im Volksschulalter fährt mit dem Schulbus in die Schule. Eines Tages kommt das Kind nach Hause und erzählt den Eltern, dass es einen sexuellen Übergriff vom Schulbusfahrer gegeben haben soll. Es wird natürlich sofort Anzeige bei der Polizei erstattet und es erfolgt eine Information an die Gemeinde, weil die Gemeinde ja der Auftraggeber des Schulbusses ist. Der Busfahrer ist dann kurz danach nicht mehr im Einsatz – vorerst.
So weit, so schlimm. Es vergehen ein paar Monate, das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft läuft nach wie vor. Nun stellen Sie sich vor, dass das traumatisierte Kind zu Schulbeginn sieht, wie der mutmaßliche Täter gerade wieder als Busfahrer im Einsatz ist und einige seiner Schulkollegen aus dem Bus auslädt. Ich glaube, man kann nur erahnen, wie sich das betroffene Kind und dessen Familie dabei gefühlt haben müssen, und darum stellt sich natürlich unweigerlich die Frage: Warum? Wie kann das Ganze sein? – Na ja, die Antwort sollte zunächst ein Geheimnis bleiben, denn die zuständige Bürgermeisterin hatte das betreffende Unternehmen zuvor im Alleingang wieder für das neue Schuljahr beauftragt, obwohl sie wusste, dass dem Unternehmen nur dieser eine Fahrer ab Herbst zur Verfügung stehen wird. Die Eltern der übrigen Kinder wurden mit keinem Wort über diesen mutmaßlichen Vorfall informiert und ließen ihre Kinder somit unwissentlich in der Obhut des Fahrers, gegen den wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs auf ein Kind ermittelt wurde. Selbstredend wurden natürlich auch der Gemeinderat und der Gemeindevorstand nicht informiert.
Das ist meines Erachtens ein reiner Vertuschungsskandal, und das Ganze ist nur bekannt geworden, weil ein FPÖ-Kommunalpolitiker den gesellschaftlichen Auftrag ernst genommen hat und sich nach einem Hinweis im Sinne des Kinderschutzes sofort des Themas angenommen hat und die Verantwortung für die Kinder wahrgenommen hat. Jeder Anschein, dass ein Kind gefährdet ist, muss ernst genommen werden, das hat auch die Kärntner Kinder- und Jugendanwältin festgehalten. Mittlerweile wurde seitens der Staatsanwaltschaft bereits ein Strafantrag gegen den Busfahrer gestellt.
Jetzt ein paar Fragen an die Anwesenden: Sieht so Gewaltschutz aus? Ist das Ihr Verständnis von Opferschutz? Entspricht das unser aller Vorstellung von Kinderschutz? Und ganz besonders würde mich interessieren: Was würden Sie tun, wenn das Ihr Kind wäre?
Wer es noch nicht weiß: Es handelt sich bei diesem Vorfall um die Gemeinde Pörtschach am Wörthersee und die dortige Bürgermeisterin Silvia Häusl-Benz. Sie ist von der ÖVP, und die ÖVP gab natürlich bekannt, dass die Partei voll und ganz hinter der Bürgermeisterin steht. Man sieht also, wie die Volkspartei handelt, wenn es wirklich darauf ankommt. Und jetzt kenne ich mich auch nicht wirklich aus: Kollegin Eder-Gitschthaler hat in ihrer Rede gesagt: „zeigen Sie Zivilcourage!“ – Was ist denn mit der Zivilcourage der ÖVP? (Beifall bei der FPÖ.)
Ich will aber auch eine andere Partei nicht auslassen. Was macht denn die SPÖ in Kärnten? – Sie schaut bei dem Ganzen schweigend zu. Kein einziges Wort kommt von SPÖ-Bildungsreferent Daniel Fellner zu diesem Vorfall. Dafür hat er sich stark eingebracht, als die Debatte um die Kleiderordnung in einer Klagenfurter Privatschule geführt wurde – ja, das ist ganz wichtig –, und gleichzeitig ist man auch in meiner Heimatstadt Wolfsberg seitens der SPÖ sehr schnell, wenn es um die Umbenennung der Bildungswelt Maximilian Schell infolge der aktuellen Vorwürfe gegen ihn geht. Bei einem jahrzehntelang zurückliegenden, wenn natürlich auch sehr schlimmen Fall, da wird der rote Symbolpolitikturbo natürlich schnell aktiviert, aber bei akuten Fällen, da macht man die Augen, die Ohren und den Mund zu. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Wahnsinn!)
Selbst der rote Landeshauptmann, der an der Bundesratsenquete mit dem passenden Titel „Kindern Perspektiven geben“ teilnahm und übrigens selbst lange Bildungsreferent war, hat sich mit keinem Wort, mit keiner Silbe zum Vorfall in Pörtschach geäußert. Wissen Sie, wie man das Ganze nennt? – Man nennt es Scheinheiligkeit. (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Scheinheilig – genau das ist die Politik der SPÖ, der ÖVP und der Grünen. – Danke. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ sowie Bravoruf des Bundesrates Steiner. – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling. – Bundesrätin Hahn: Das falsche Thema für Parteipolitik!)
9.50
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Frau Kollegin, ich glaube, wir sollten einfach eine Wortwahl treffen, die der Würde des Bundesrates entspricht (Bundesrat Steiner: Ist schon gut!), und ich hätte auch gerne, dass Sie sich dann so verhalten, dass für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist, dass Sie der Würde des Parlaments entsprechen, auch in Ihrer Wortwahl. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Spanring: Das können Sie entscheiden?! – Bundesrat Steiner: Ja, ist schon gut!)
Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin für Justiz. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten, und ich erteile der Frau Bundesministerin das Wort. – Bitte. (Bundesrat Spanring: Was ist mit der Würde des Kindes? Das ist auch scheinheilig, Frau Präsidentin!)