10.44
Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Lieber Bundesrat Obrecht, ich muss dir da leider widersprechen. Wir diskutieren heute über eine Novelle des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes. Diese Novelle betrifft nur eine notwendige Verlängerung der Gültigkeit bis Jahresende. Es geht in diesem Entwurf nicht um Inhaltliches. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Heiterkeit der Bundesrätin Schumann. – Bundesrätin Hahn: Aber? Aber? Aber? Es geht nicht um Inhaltliches!?)
Die Cofag ist für die Auszahlung der Förderungen zuständig. Das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz ermächtigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cofag, bei Fragen oder Unklarheiten zu einem Förderantrag beim Finanzministerium ein Ergänzungsgutachten einzufordern. Für ein solches Ergänzungsgutachten sind dann operativ einzelne Finanzämter zuständig. Bei dieser Novelle geht es also nur darum, diese gängige und wichtige Praxis bis Jahresende zu verlängern, damit die noch offenen Anträge rasch abgearbeitet werden können. (Bundesrat Obrecht: Sie ist wirklich schon außer Kraft! Sie verlängern nicht, sie ist außer Kraft!) Der Inhalt dieser Novelle ist schlicht der, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Cofag und in den Finanzämtern ihre Arbeit bis Jahresende weitermachen können. Dafür braucht es eben jene gesetzliche Grundlage, die wir mit diesem Gesetzentwurf liefern.
Damit uns das allen noch einmal bewusst wird: Wir sprechen von der erfolgreichen Abwicklung von weit mehr als 1,3 Millionen Förderanträgen gesamt und einer erfolgreichen Abarbeitung von mehr als 100 000 Ergänzungsgutachten.
Ich möchte diese Gelegenheit gleich nutzen, um mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Cofag zu bedanken. Die Bearbeitung und Kontrolle von so vielen Anträgen ist zur normalen Zeit schon eine riesengroße Herausforderung, aber unter den verschärften Bedingungen während einer Pandemie eine wirklich herausragende Leistung. (Beifall bei der ÖVP.)
Gerade die effiziente Abarbeitung war für viele Unternehmen ein wichtiger Beitrag, damit sie in dieser sehr unsicheren Zeit keine Arbeitsplätze abbauen mussten. Es konnten damit viele Arbeitsplätze abgesichert werden. Man hat der Cofag und ihren Mitarbeitern vertraut, und das zu Recht, und die Mitarbeiter haben sich dafür Lob und Anerkennung verdient, was man auch öfter erwähnen darf.
Was das auch seitens der Opposition schon angesprochene vermeintliche Transparenzdefizit betrifft, darf ich daran erinnern, dass einerseits der Rechnungshof die Cofag prüft und es zum Zweiten eben diese Transparenzdatenbank gibt. Es gibt also eine Kontrolle durch den Rechnungshof – das mit Abstand wichtigste parlamentarische Kontrollinstrument – und eine öffentlich einsehbare Liste mit allen Förderungen an Unternehmen über 10 000 Euro. Ich denke, das ist wirklich ausreichend transparent.
Natürlich hätte man rückblickend das eine oder andere besser machen können (Ruf bei der SPÖ: Ja, ja!), keine Frage, aber grundsätzlich war es wichtig und gut, und – wie auch mein Vorredner schon erwähnt hat – man darf dabei nicht außer Acht lassen, dass der Fokus dazumal darauf gerichtet war, dass alles möglichst schnell und unbürokratisch vonstattengeht, und das ist tatsächlich auch gelungen.
Kurzum, es geht bei dieser Novelle um eine Verlängerung der Gültigkeit bis Jahresende, damit die noch offenen Anträge ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
10.47
Vizepräsidentin Margit Göll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte sehr.