10.47
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege, es wird hier nichts verlängert, sondern diese Förderungsprüfung, diese Gutachten, dieses spezifische Instrument ist schon seit, wenn ich mich richtig erinnern kann (Bundesrat Obrecht: Ende letzten Jahres!), Ende letzten Jahres außer Kraft, und es wird neu in Kraft gesetzt. Es hat also jetzt neun Monate lang nicht der Rechtsordnung angehört.
Dieser Antrag zeigt, dass die unendliche Pannenserie um die Cofag weitergeht, weil mit diesem Antrag eben ermöglicht werden soll, dass neue Ergänzungsgutachten zu bereits ausbezahlten Covid-Hilfszahlungen gemacht werden können. Die Intransparenz der Bundesregierung bei den Covid-Hilfen führt wieder dazu, dass die Finanzämter zur Rettung ausrücken müssen, statt dass man diese, wie es richtig gewesen wäre, von Anfang an mit der Abwicklung betraut hätte. Eine Million Anträge zu bereits ausgezahlten Förderungen stehen jetzt vor einer erneuten Überprüfung. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Kurz vor ihrer Abwicklung steht die Cofag vor den Scherben ihrer Existenz. Verantwortlich dafür: ihre Erfinder ÖVP und Grüne.
Jetzt ist nicht das Problem, dass das BMF Ergänzungsgutachten machen soll, sondern vielmehr, dass die Cofag nach Belieben nur punktuelle Informationen vom BMF anfragen und prüfen lassen kann – und dann wiederum nach Belieben entscheiden kann, also nicht mehr an das BMF gebunden ist.
Zu diesem Fragenkomplex hat unsere Nationalratsabgeordnete Karin Doppelbauer eine Anfrage an den Finanzminister gestellt. Die Antwort darauf im Sommer hat viel zu wünschen übrig gelassen. Der Grund dieser Anfrage war, dass ja die Basis das EU-Beihilfenrecht ist, das sehr enge Grenzen setzt, wenn es um die Auszahlung von Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten geht, selbst während der Covid-Pandemie – Anlassfall: die Covid-Beihilfen für Kika/Leiner. Wir wollten daher wissen, ob die seinerzeitigen Anträge auf Coronahilfen und deren Abwicklung nach der nunmehrigen Insolvenz auf Fehler überprüft worden sind und welche Schritte Finanzministerium und Cofag gesetzt haben. Der Finanzminister hat nur auf eine abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht verwiesen und das nicht weiter beantwortet.
Auch andere Fragen, die wesentlich gewesen wären, wurden nicht beantwortet. Wir wollten zum Beispiel wissen, wenn es so ein Ergänzungsgutachten gibt, welche Konsequenzen das dann hat. Wir wollten wissen, wie oft Hilfen von der Cofag zugesagt wurden, obwohl ein derartiges Gutachten eigentlich eine Ablehnung nahegelegt hätte. Auch dazu ist der Finanzminister in seiner Anfragebeantwortung sehr allgemein geblieben. Er hat gesagt – ich zitiere –:
„Grundsätzlich kann die Genehmigung von Zuschüssen trotz einer ablehnenden Stellungnahme seitens der Finanzverwaltung vorkommen. Die ist durch die Richtlinien gedeckt. Demnach kann es auch in der Praxis vorkommen, dass trotz negativer Ergänzungsgutachten Anträge zur Auszahlung gebracht werden; etwa wenn durch die Antragsteller neue korrigierte Anträge eingebracht wurden, nach deren Prüfung gegebenenfalls eine Antragsgenehmigung erfolgen konnte.“
Wie oft aber dieser bemerkenswerte Fall in der Praxis vorgekommen ist, hat der Finanzminister in seiner Beantwortung offengelassen.
Selbstverständlich sollen den Unternehmen, die durch die zahlreichen Covid-Maßnahmen Schäden erleiden mussten, diese beglichen werden. Wir bestehen aber auch darauf, dass diese Hilfen transparent über das BMF abgewickelt werden, weil wir durch das intransparente System Cofag schon genug Steuergeld verloren haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
10.51
Vizepräsidentin Margit Göll: Als Nächste ist Bundesrätin Andrea Michaela Schartel zu Wort gemeldet. – Bitte.