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Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine lieben Damen und Herren! Liebe Zusehende! Die multiplen Krisen der letzten Jahre, von der Coronapandemie angefangen über unterbrochene Lieferketten bis hin zum Ukrainekrieg, waren für uns alle eine sehr herausfordernde Zeit. Das gilt selbstverständlich auch für die österreichischen Unternehmen.

Die Bundesregierung war immer wieder dazu gezwungen, rasche Entschei­dungen zu treffen und schnell Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Und das wurde auch gemacht. Es wurde ein umfassendes Paket von Wirtschaftshilfen geschnürt, um in erster Linie – und das möchte ich hier auch betonen; Kollege Stillebacher hat es schon erwähnt – die Arbeitsplätze in unserem Land abzu­sichern und eine plötzliche Massenarbeitslosigkeit abzuwenden. Ich denke, das ist unterm Strich auch gelungen. Das sehen wir auch daran, dass die Arbeits­losigkeit in Österreich auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau ist.

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es im Grunde um etwas sehr Sinnvolles: Wir schaffen die Rechtsgrundlage für die Anforderung von Ergänzungsgutachten durch die Cofag, und zwar bis Ende 2023. Warum ist das wichtig? – Alle Förderanträge werden im Auftrag der Cofag durch die Finanzverwaltung einer automationsunterstützten Risikoanalyse unterzogen. Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Förderantrag oder an der Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses angegebenen Daten, kann die Cofag ein Gutachten vom Finanzamt anfordern. Auf dessen Basis, wir haben das schon gehört, entscheidet dann die Cofag über den Förderantrag.

Ich halte es grundsätzlich für wichtig, da auch die nötige Zeit bereitzustellen, um diese Ergänzungsgutachten einholen und sorgfältig prüfen zu können. Daher werden wir dieser Verlängerung auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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