16.06

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher! Liebe junge Besucher:innen hier! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Das ist ein etwas sensibles Thema. Hinter jeder Darstellung von Kindesmissbrauch steht ein Kind, das Opfer von sexueller Gewalt geworden ist. – Eine Sekunde bitte! (Die Rednerin spricht mit Vizepräsidentin Göll.) Entschuldigung!

Jedem dieser Kinder wird durch solche Straftaten seine Kindheit geraubt. Viele leiden ihr ganzes Leben daran, oft ohne zu wissen, was passiert ist. In jeder Klasse gibt es durchschnittlich ein Kind, das von Kindesmissbrauch betroffen ist; und die Täter sind oft jene, die eigentlich für den Schutz der Kinder verantwortlich wären. Da ist es unser Auftrag hier – und da danke ich auch der Justizministerin –, alles dafür zu tun, dass kein Kind Opfer von Gewalt wird.

Worum geht es heute konkret? – Der Tatbestand bekommt eine neue, adäquate Bezeichnung. Es heißt nicht mehr „Pornografische Darstellung Minderjähriger“, sondern „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“; und das ist gut so, denn der Begriff Pornografie ist eine Verharmlosung des Geschehenen, denn es geht hier eindeutig um Missbrauch.

Die Anzahl der Bilder ist nun ausschlaggebend für die Strafandrohung. Werden viele, nämlich – wir haben es im Ausschuss gehört, und auch in den Erläuterungen gelesen – etwas mehr als 30 Abbildungen, besessen, so beträgt die Strafandrohung drei Jahre, dies allerdings nur, wenn die Kinder älter als 14 Jahre sind. Sind die Kinder jünger als 14 Jahre, erhöht sich die Strafdrohung auf bis zu fünf Jahre.

Den Besitz eben adäquat zu bestrafen ist gut, denn dieser macht auf so perfide Art möglich, aus Kindesmissbrauch auch noch ein Geschäft zu machen.

Aber eben auch die Herstellung und die Weitergabe missbräuchlichen Bildmaterials in größerem Rahmen wird nun weit strenger bestraft. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Das Tätigkeitsverbot der Täter:innen wird ausgeweitet und gilt grundsätzlich auch unbefristet. Das heißt, der Täter oder die Täterin dürfen keinen Job mehr ausüben, der mit Kindern zu tun hat.

Mit Erlass von der Bundesministerin für Justiz an die Staatsanwaltschaften wird zusätzlich sichergestellt, dass es keine Strafverfolgung geben wird bei einvernehmlichem Sex unter gleichaltrigen Jugendlichen – also wenn sie sich sexuelle Bilder schicken. Die Behörden müssen allerdings trotzdem in jedem Einzelfall nachprüfen, ob diese Handlungen einvernehmlich sind.

Neben der Gesetzgebung wurde natürlich auch noch mehr gemacht, um Kinder vor Missbrauch zu schützen. Die Bundesregierung hat dem Kinderschutz mehr Geld, mehr Ressourcen und auch mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Ich würde gerne ein paar aufzählen: Vor allem die verpflichtenden Kinderschutzkonzepte in den Schulen, in den Vereinen und kulturellen Einrichtungen des Bundes sind da ein großer Schritt. Diese geben umfassende Verhaltensrichtlinien vor. Sie geben vor, wie mit Beschwerden umgegangen wird und wie eventuelle Verdachtsfälle dokumentiert werden oder wie interveniert werden soll. Auch die Bundesländer sind gefordert, solche verpflichtenden Konzepte in den pädagogischen Einrichtungen in ihrem Kompetenzbereich, wie zum Beispiel den Kindergärten, einzuführen.

Des Weiteren wird es eine unabhängige Qualitätssicherungsstelle, die die Kinderschutzkonzepte prüft, und ein entsprechendes Gütesiegel geben. Diese Stelle ist schon ausgeschrieben und wird auch bald ihre Arbeit aufnehmen. So ein Gütesiegel ist wichtig, damit die Eltern auch wissen, wo Bedacht auf Kinderschutz genommen wird.

Genauso wird die Hilfe für Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, gestärkt und das Programm Gesund aus der Krise ausgeweitet, wo es um die kostenlose und sofortige psychosoziale Betreuung vor Ort von Opfern geht, und auch die Familienberatungsstellen. (In Richtung einer Schulgruppe): Weil auch Kinder hier sind: Es gibt Rat auf Draht. Das ist direkt für Kinder und Jugendliche, falls es Probleme gibt, falls man mit jemandem reden möchte, falls man nicht weiß, an wen man sich wenden soll. Die Nummer ist 147, und es ist eine wirklich gute Anlaufstelle. Das könnt ihr auch gerne weitergeben, wenn ihr so etwas wisst oder von jemandem wisst. Es ist ganz wichtig, dass man da etwas tut, und es braucht nicht – und ich glaube, das ist auch wichtig – mit Scham besetzt sein, denn schuld sind nicht die Kinder, sondern schuld sind die Erwachsenen. – Grüß euch! (Die Schulgruppe verlässt den Saal.)

Wichtig ist aber auch die Kompetenz. Viele von diesen Missbrauchsbildern, fast alle, sind im Internet zu finden. Daher ist es wichtig, dass die Cybercrimekompetenz einerseits bei der Polizei, aber auch durch mehr Staatsanwält:innen gestärkt wird und dass natürlich auch die Ermittlungstechnologien verbessert werden und immer auf dem aktuellen Stand sind.

Es ist ganz wichtig, dass jedes Kind in Österreich seine Rechte kennt, dass es weiß, was ein Übergriff ist und wo es sich Hilfe holen kann. Da freue ich mich auf die Kinderrechtekampagne, die auch bald starten wird, denn es darf nicht sein, dass Kinder sich durchschnittlich an acht Erwachsene wenden müssen, bevor ihnen geglaubt wird – das noch dazu, obwohl es eben ein schambehaftetes Thema ist. Daher ist es auch hier so wichtig, dass wir aktiv darüber reden, dass wir nicht wegsehen, dass wir den Kindern glauben und immer etwas unternehmen – und sei es, wenn wir es nicht wissen, auch selbst wo anzurufen und zu fragen, was man am besten tun kann.

Gemeinsam – auch Bund und Länder – können wir die Prävention stärken, wenn wir aufklären, effektiv ermitteln und Zivilcourage fördern. Damit verhindern wir am besten den sexuellen Missbrauch von Kindern. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

16.13

Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. – Bitte.