17.56.26

Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass ich heute, bei meiner allerersten Rede im Bundesrat, zu diesem Thema hier sprechen darf, da ich selber während meiner Studienzeit in der ÖH tätig war.

Bei dieser Gesetzesänderung geht es im Großen und Ganzen um technische Änderungen. Es geht darum, die ÖHs effizienter und präziser zu entwickeln, und auch darum, dass sie besser arbeiten können. Es ist eine gute Gesetzesänderung, da sie nicht nur zu einer Professionalisierung der ÖH führt, sondern sie wurde auch gemeinsam mit der ÖH verhandelt und entwickelt, und das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Thema, über das wir heute diskutieren, ist von großer Bedeutung für die Bildungseinrichtungen und Studierenden in unserem Land. Die vorgeschlagene Novelle zum Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz bringt eine entscheidende Veränderung in der Verteilung der Studienbeiträge, wie sie in § 39 des Gesetzes festgelegt ist.

Gemäß dieser Bestimmung hat der oder die Vorsitzende der Bundesvertretung die Gesamtsumme der Studienbeiträge festzustellen und nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel an die Hochschüler:innenschaften und Studierendenvertretungen zu verteilen. Die ÖH hat die Möglichkeit, Vorschläge für diesen Verteilungsschlüssel einzubringen.

Hintergrund dieser Neuregelung ist, dass den bestehenden Hochschülerschaften an pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten ein Wahlrecht eingeräumt wird. Sie können entscheiden, ob sie weiterhin eine Selbstverwaltungskörperschaft bleiben oder sich in wirtschaftlichen Angelegenheiten der Mitbetreuung durch die ÖH bedienen wollen. Bisher haben nur wenige Hochschülerschaften von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, da ein Wechsel mit sehr großen finanziellen Einbußen einherging.

Die vorgeschlagene Novelle schafft nun einen finanziellen Anreiz für diese Hochschülerschaften, ihren Status als Selbstverwaltungskörperschaft aufzugeben. Dies geschieht durch eine signifikante Erhöhung der Grundbeträge, die Hochschulvertretungen erhalten, an denen keine Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtet ist.

Neben diesen Änderungen in wirtschaftlichen Belangen erfolgen in der Novelle auch Klarstellungen und legistische Berichtigungen. So muss ein Wirtschaftsreferent oder eine Wirtschaftsreferentin der einzelnen ÖHs in Zukunft bestimmte Grundqualifikationen mitbringen oder diese erwerben, sobald er oder sie in das Amt gewählt wird. Bei den doch beträchtlichen Geldbeträgen, mit denen an den ÖHs hantiert wird, ist das aus meiner Sicht durchaus eine sinnvolle Regelung. Die Kollegin hat es vorhin schon angesprochen: Uns allen ist das Café Rosa ein Begriff, mit dem fast eine halbe Million Euro in den Sand gesetzt wurde, und ich denke, so etwas sollte einfach nicht mehr passieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte betonen, dass die vorgeschlagene Novelle in enger Abstimmung mit den ÖHs erarbeitet wurde und sinnvolle Neuerungen umsetzt. Sie zielt darauf ab, die Interessen der Studierenden und die Effizienz der Hochschülerschaften zu stärken. Diese neue Regelung ist ein wichtiger Schritt, um die Chancengleichheit und die demokratische Mitbestimmung der Studierenden zu fördern.

Sie schafft Anreize für kleine Hochschülerschaften, ihre finanzielle Situation zu verbessern, und ermöglicht eine effizientere Nutzung der Studienbeiträge zum Wohle aller Studierenden. Verbessern wir gemeinsam unsere Hochschulen! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

18.00

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile es ihr.