18.48

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister Rauch! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseher zu Hause und im Saal! Grundsätzlich soll das ASVG an das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz angepasst werden. Zudem soll im Allgemeinen Pensionsgesetz eine redaktionelle Klarstellung vorgenommen werden.

Insbesondere die Regelung bei der Korridorpension und ihre Auswirkungen sind aber nicht zielführend. Ein wesentlicher Teil ist die Causa Sonderpensionen und deren Deckelung. Da muss man das Bezügegesetz und das Bezügebegrenzungsgesetz sehen.

Ein ganz wesentlicher Bestandteil dieser geplanten Änderung ist die Pensionserhöhung. In der Änderung für die Pensionsanpassung 2024 ist vorgesehen, das Gesamtpensionseinkommen zu erhöhen. Bis zu einer monatlichen Pension von 5 850 Euro soll die Erhöhung 9,7 Prozent betragen. Diese angeführte Pensionserhöhung von Pensionen mit 5 850 Euro entspricht der Höchstbemessungsgrundlage. Es handelt sich um Pensionen der Mindestpensionisten und der Höchstpensionisten.

Unser Zugang zu den Pensionserhöhungen ist allseits bekannt, aber ich erläutere ihn gerne noch einmal. Die kleineren Pensionen sollen um einen Fixbetrag erhöht werden, denn die prozentuelle Erhöhung wirkt sich bei diesen Pensionen geringer aus als bei den höheren Pensionen. Es kann doch nicht sein, dass der Mindestpensionist oder die Mindestpensionistin die gleiche prozentuelle Pensionserhöhung erhält wie der mit einer Pension in Höhe der Höchstbemessungsgrundlage. Da wird doch genau der falsche Effekt erzielt, nämlich dass die Kluft immer größer wird.

Ein positiver Vorschlag ist, dass die Sonderpensionen zu der Pension dazugerechnet werden und an den Dachverband der Pensionsversicherungsträger gemeldet werden müssen. Zu begrüßen ist auch die einheitliche Erhöhung, wenn die Erhöhungen sämtlicher Versicherungen gleich sind, wie zum Beispiel die der Sozialversicherung der Bauern, die der Sozialversicherung der Gewerbetreibenden und die der Versicherten gemäß ASVG. Die Aufwertungszahl ist für mich eine Sache für sich.

Zur Korridorpension: Ein Bauarbeiter, der in die Korridorpension oder in die Schwerarbeiterpension geht, hat ja schon Abschläge von 1,8 Prozent pro Jahr, wenn er vor seinem 65. Lebensjahr in Pension geht – übrigens nach 45 Beitragsjahren. Das ist eine Kürzung von 9 Prozent. Ich denke, es können in diesem Raum nicht alle sagen, dass sie mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben. Ein Beispiel: Ein Bauarbeiter, der durchgehend bei verschiedenen Firmen beschäftigt war, 43,5 Jahre an Versicherungsjahren hat, kann im Baugewerbe mit 58,5 Jahren unter diesen Voraussetzungen das Überbrückungsgeld für 18 Monate beantragen. Somit geht er mit 60 Jahren in Pension – und glauben Sie mir: Ein Bauarbeiter, der so lange am Bau gearbeitet hat, ist körperlich gezeichnet. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau bei dieser Personengruppe wird bei der Aufwertungszahl wieder um rund 10 Prozent gekürzt. Das kann doch nicht als gerecht bezeichnet werden.

Trotzdem wird seitens der FPÖ-Bundesratsfraktion die Pensionserhöhung begrüßt und ihr zugestimmt, aber bei den kleinsten Pensionen beziehungsweise Mindestpensionisten wäre eine bessere Lösung vereinbar und möglich gewesen. Wir stimmen dem Antrag zu.

Abschließend bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich“

Der Antrag wurde von der Parlamentsdirektion verteilt, und ich erläutere ihn wie folgt.

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend Regierungsvorlagen zuzuleiten bzw. entsprechende Maßnahmen zu setzen, die die Umsetzung insbesondere nachstehender Forderungen im Sinne des Stopps der derzeitigen Kostenlawine zur Entlastung für Österreich sicherstellen“.

*****

Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.53

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Der von den Bundesräten Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich“ wurde gemäß § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates vervielfältigt und verteilt, in seinen Kernpunkten erläutert, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte, Herr Minister.