19.16

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte jetzt mit dem, was ich sage, zu dem zurückkommen, um das es beim Tagesordnungspunkt wirklich geht. Es ist so, dass am 30. Juni 2022 der VfGH in mehreren Erkenntnissen einzelne Bestimmungen des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat. Der Hintergrund ist, dass die notwendige Zustimmung der Länder vor Kundmachung des Gesetzes nicht eingeholt worden ist.

Da Teile des Gesetzes verfassungswidrig waren, mussten auch die daran anknüpfenden Verordnungen als gesetzwidrig aufgehoben werden. Der VfGH hat eine Reparaturfrist bis zum 31. Dezember 2023 gesetzt, deshalb gibt es diesen Tagesordnungspunkt heute.

Das wird repariert, und zwar konkret so, dass die Grundsatzbestimmungen, die aktuell in das Organisationsrecht der Länder eingreifen, ersatzlos entfallen. Durch diesen Wegfall ändert sich aber inhaltlich faktisch gar nichts, da ja die landesgesetzlichen Bestimmungen weiter in Geltung stehen.

Ich denke deshalb, wir sollten zustimmen und dann an der Gesundheitsreform weiterarbeiten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.17

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Heike Eder. – Bitte, Frau Bundesrätin.