19.31

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Voranstellen möchte ich auch an dieser Stelle, dass das heute zu beschließende Tierarzneimittelgesetz eine notwendige Umsetzung von EU-Recht ist. Es regelt ganz allgemein die Zulassung, Inverkehrbringung und Anwendung von Tierarzneimitteln.

Die weiteren Gesetze, die wir gerade eben in Fülle gehört haben, müssen deshalb geändert werden, weil Tierarzneimittel damit aus dem Arzneimittelgesetz herausgelöst werden. Diese waren nämlich bisher gemeinsam mit Humanarzneimitteln geregelt.

Die Bundesregierung hat die Gelegenheit dazu genutzt, um den Einsatz von Antibiotika generell und insbesondere von kritischen Antibiotika zu überwachen und auch möglichst zu reduzieren. Ziel ist es, die Entstehung von Resistenzen so weit wie möglich zu verhindern, zu vermeiden, um Antibiotika in der Behandlung von Tieren und Menschen in ihrer Wirksamkeit zu erhalten.

Es ist nämlich tatsächlich so, dass jährlich rund 35 000 Menschen an sogenannten resistenten Keimen in Europas Krankenhäusern sterben. Das ist eine Zahl, die man nicht übersehen und vor allen Dingen auch nicht verschweigen kann und soll.

Die WHO spricht von einer globalen Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und für die Wirtschaft. Das ist das Resultat einer fehlgeleiteten Landwirtschaftspolitik, Resultat einer Agrarindustrie, die dazu geführt hat, dass 95 Prozent der österreichischen Schweinefleischproben Resistenzen gegen zumindest ein Antibiotikum aufweisen. (Bundesrat Schennach: Und Geflügel! Muss man Kollegen Tiefnig auch sagen!) – Genau, Geflügel auch ganz kritisch, ja. (Weiterer Ruf bei der SPÖ: Gansl! Kein Martinigansl!)

Die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes beinhaltet bezüglich Antibiotika zwei wesentliche Abschnitte. Der eine betrifft das Monitoring, das heißt, die Betriebe werden gemonitort, beziehungsweise liefern die Tierärzte die Daten, wie viel Antibiotika in den Betrieben verbraucht werden. Mit diesen Daten kann dann ausgewertet werden, welcher Betrieb über dem Durchschnitt liegt. In diesen Betrieben wird eine Beratung angeboten und in einem Kaskadenmodell eine Einschränkung. Im allerschlimmsten Fall geht es bis zur Bestandsreduktion.

Das heißt, im Grunde ist es eine Hilfe zur Selbsthilfe, denn erst wenn man den Vergleich mit den Betriebskolleginnen und -kollegen oder landwirtschaftlichen Kolleginnen und Kollegen anstellen kann, weiß man, wo man im Betrieb mit den Verbräuchen steht. Wir haben es im Ausschuss auch kurz angesprochen und gehört, dass es in Österreich grundsätzlich jetzt schon so ist, dass der Verbrauch von Antibiotika wirklich im Sinken ist.

Der zweite Teil, möchte ich auch noch sagen, ist ganz einfach. Wir schützen die sogenannten Reserveantibiotika stärker, indem bei deren Anwendung ein Antibiogramm vorgeschrieben wird. Das ist sinnvoll, das ist klug, weil wir wissen – ich erwähnte es bereits –, dass 95 Prozent der Schweinefleischproben in Österreich laut Ages resistente Keime aufweisen. Das sind hauptsächlich Resistenzen gegen Tetracyclin – dieses Antibiotikum ist wahrscheinlich auch jedem bekannt, es ist ein altes Antibiotikum, das bei Schweinen häufig bei Atemwegserkrankung und teilweise bei Durchfall oder bei Bindehautentzündung angewendet wird.

Das sind eigentlich alles Krankheiten, die auch durchaus Rückschlüsse auf die Haltung dieser Tiere zulassen – aber auch in Bezug auf Tierhaltung machen wir erhebliche Fortschritte, das wissen Sie.

Ich denke, dass wir davon ausgehen können, dass jede Bäuerin und jeder Bauer einen verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika pflegen will. Dazu geben wir mit diesem Tierarzneimittelgesetz eine Hilfestellung. Es bedeutet in der Praxis keine Einschränkung und nebenbei bemerkt auch keine Einschränkung gegenüber europäischen Ländern im Wettbewerb.

Abschließend möchte ich noch sagen: Mit dem heute zu beschließenden Gesetz stellen wir sicher, dass der Einsatz von Antibiotika in Zukunft nur maßvoll geschehen kann, um die Lebensqualität von uns Menschen, aber auch von unseren Nutztieren erhalten zu können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

19.36

Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Bitte.