Berichterstatter Christoph Stillebacher: Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)
Darüber hinaus bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Zweites Protokoll zu dem am 21. September 2006 in Wien unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.
Die Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlagen einstimmig den Antrag,
1. gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Danke.