9.37

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss da jetzt schon erwidern, dass man, wenn man sich § 70 unserer Geschäftsordnung durchliest, feststellen kann, dass „beleidigende Äußerungen“ ein anderer Tatbestand für die Erteilung eines Ordnungsrufes sind als die Verletzung der Würde und des Anstands des Hauses.

Die Frau Präsidentin handelt also völlig geschäftsordnungsgemäß. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

9.37