15.00

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bun­desrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor Ort und vor den Bildschirmen zu Hause! Der vorliegende Gesetzesbeschluss ist wesentlich für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit im Katastrophen- und Krisenfall. Die techni­sche Aufrüstung der ehrenamtlichen Rettungsorganisationen und die Sensibili­sierung der Zivilbevölkerung stehen im Fokus.

Der Krisen- und Katastrophenschutz des Rettungswesens wird aus der Spenden- und Sponsorenwelt geholt und in Richtung geregelte Finanzierung gebracht. Die Finanzierung des Zivilschutzes wird von einem unsicheren, jährlich abzuwickelnden Fördermodell zu einem Modell mit mehr Planungssicherheit für die Handelnden umgebaut. Zweckzuschüsse, das haben wir schon gehört, in der Höhe von 18 Millionen Euro jährlich sollen bis 2028 über die Bundeslän­der an Rettungsorganisationen ausgezahlt werden. Zusätzlich gehen 2 Millionen Euro jährlich an die Dachorganisationen anerkannter Rettungs­organisationen und weitere 2 Millionen Euro werden an den Öster­reichischen Zivilschutzverband gehen. Die geordnete Finanzierung, die zur notwendigen Leistungserbringung im Krisen- und Katastrophenfall befähigt, ist alternativlos. Die Krisentauglichkeit für den Ernstfall zur Sicherheit der vielen und auch zur Sicherheit der ehrenamtlich Tätigen wird gestärkt. Das ist alles wichtig und richtig, und die Sozialdemokratie wird diesem Gesetzes­vorschlag natürlich die Zustimmung geben.

Die Rettungsorganisationen und der Zivilschutzverband sind wichtige Partner der Gemeinden. Gemeinsam ziehen wir an einem Strang, denn es ist wichtig, im Notfall rasch einsatzfähig zu sein und strukturiert vor­zugehen. Das gibt in Ausnahmesituationen Sicherheit und ordnet Chaos.

Eine gut vorbereitete und informierte Zivilbevölkerung, die verantwortungsvoll Selbstschutzmaßnahmen gesetzt hat, um störende Unruhe zu vermeiden, ist ein wesentlicher Baustein im Krisenmanagement. In den Gemeinden – als Oberösterreicherin beziehe ich mich da natürlich auf Oberösterreich – werden gemeinsam mit den freiwilligen Feuerwehren Notfallpläne für die un­terschiedlichsten Katastrophen- und Krisenszenarien ausgearbeitet. Es gibt Ablaufpläne, die dann im eingerichteten Stab systematisch abgearbeitet werden. Der Einsatz von Rettungsorganisationen sowie die unterschied­lichen Zuständigkeiten für die Entscheidungen sind dort gelistet.

In meiner Gemeinde gehen aber auch jedes Jahr Unterstützungsansuchen der regionalen Stützpunkte der Rettungsorganisationen wie Bergrettung, Flugrettung, Wasserrettung und so weiter ein – Ansuchen, denen die Vorstands­mitglieder meiner Gemeinde parteiübergreifend immer gerne nachge­kommen sind. Die gespendeten Gelder laufen im Gemeindehaushalt unter freiwillige Ausgaben. 2023 wird wahrscheinlich das erste Jahr sein, in dem die angespannte Finanzlage der Gemeinden dies verunmöglicht, was den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern wehtut.

Noch ein kurzer Ausflug in meinen Heimatbezirk Kirchdorf: Nach Auskunft der Bezirksstelle des Roten Kreuzes wurden die Anschaffungen für den Katastrophenschutz bis jetzt rein durch Spenden und Sponsoren finanziert. 96 Prozent der im Katastrophenfall bei uns eingesetzten Personen sind Freiwillige. Mein Bezirk hat sich aufgrund der geografischen Lage auf die Versorgung in Skigebieten, aber auch die Stauversorgung auf der A 9 mit ihren 22 Tunneln im Einzugsbereich spezialisiert. Ausrüstung und Qualifi­kation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte sind dabei dringend notwendig, um den betroffenen Menschen im Notfall Hilfe anbieten zu können.

Die Logistik, das richtige Material und die richtig qualifizierten Ehrenamtlichen an den Ort des Einsatzes zu bringen ist eine Herausforderung. Aufgrund der Kraft der Freiwilligkeit im Bezirk ist diese aber gut zu bewältigen. Ich möchte auch die Chance ergreifen, mich ganz innig bei allen Freiwilligen, die im Krisen- und Katastrophenfall bereitstehen, herzlich zu bedanken. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und FPÖ.)

Zum Schluss, Herr Minister, komme ich noch auf einen Punkt, der mich als Bürgermeisterin sehr interessiert: Wo werden die angeschafften Logis­tikfahrzeuge, Notstromaggregate, Rollcontainer, Einsatzmittel und so weiter gelagert, wenn in den bestehenden Einsatzzentralen kein Platz dafür ist? Ist in der Passage zum Zweckzuschuss, § 2, mit „Härtung und Absicherung der Infrastruktur wie beispielsweise Leitstellen gegen Einflüsse von außen oder Versorgungsausfälle“ auch die Finanzierung von notwendigen Grundankäu­fen beziehungsweise Errichtungskosten von Zubauten für die ordnungsge­mäße Lagerung der Neuanschaffungen gemeint? Falls ja, ist alles gut durchdacht und alles in Ordnung. Falls nein: Herr Minister, wer finanziert diese Infra­struktur für die Unterbringung der angeschafften Logistikfahrzeuge und so wei­ter? Wie schaut so ein Finanzierungsplan aus? Wer zahlt mit? Wird es als Aufgabe der Standortgemeinde und der Einzugsgemeinden definiert?

Herr Minister, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir darauf eine konkrete Antwort geben können. Man kann keine Anschaffung tätigen, wenn man nicht weiß, wohin damit, und genau diese Frage ist auch aufgetaucht, als ich in meinem Bezirk die Einsatzleiter befragt habe, wie sie dazu stehen. Deshalb ist es mir wichtig, dass ich eine konkrete Antwort darauf bekomme (Bundesminis­ter Karner nickt), denn, das möchte ich jedenfalls festhalten, die finanzielle Belastungsgrenze der Gemeinden wurde bereits überschritten, da ist nichts mehr drinnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.08

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller und ich erteile ihm dieses. – Bitte.