15.33

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Meine Vorrednerin Kollegin Schwarz-Fuchs hat das eh schon sehr genau erläutert, ganz kurz noch einmal: Dieser Gesetz­entwurf hat einerseits die Zielsetzung, wieder einmal einer EU-Vorgabe im Bereich der Digitalisierung Rechnung zu tragen, auf der anderen Seite sollte er eine Verwaltungsvereinfachung bringen.

Die Digitalisierung bringt in der Verwaltung sicherlich Vereinfachungen. Die heute zu diskutierenden Änderungen im Meldegesetz und im Namens­änderungsgesetz sollen bei den Behörden und bei den Menschen zu Vereinfa­chungen führen. Es geht darum, dass sich EU-Bürger bei einem Wohnort­wechsel online ab- und anmelden können, es geht um eine Verbes­serung der Zuordnung von Kindern – das ist bei der Familienbeihilfe besonders wichtig – und auch um eine Bestätigung für ausländische Pensionisten, damit diese ihre Pensionen erhalten.

Geschätzte Damen und Herren, im ersten Moment hört sich das sinnvoll an, ich stehe diesem Gesetzentwurf aber sehr skeptisch und kritisch gegenüber. Diese Änderung bringt auch eine erweiterte Möglichkeit von subsidiär und an­deren Schutzberechtigten zum Zugang zur Nachbeurkundung. Dabei geht es zum Beispiel um die Ausstellung einer Geburtsurkunde über in Afghanistan, in Somalia oder im Irak erfolgte Geburten. Nach diesem Gesetz könnten die Betroffenen in Zukunft so eine Bestätigung und damit Anträge auf Familienbei­hilfe bei einem Standesamt in Österreich beantragen. Ob das wirklich eine Verbesserung auch im Sinne der österreichischen Bevölkerung ist, wird sich weisen.

Eine Verbesserung wäre es, wenn das Ergebnis eine bessere und rasche Prüfung ist, insbesondere bei der Vergabe der Familienbeihilfe, und künftig eine raschere eindeutige Zuordnung der Kinder zu ihren Eltern ermöglicht wird. Dass es tatsächlich zu einer Verbesserung oder zu einer Verwaltungsvereinfa­chung kommen wird, sehe ich derzeit nicht.

Die größte Herausforderung und Belastung, dieses Gesetz umzusetzen, hat na­türlich die Stadt Wien, weil Wien die meisten Schutzberechtigten unter­bringt. Daher ist der Aufwand für Wien sehr groß. Es ist interessant – weil wir heute dazu schon Diskussionen gehabt haben –: Wien hat zwei Millio­nen Einwohner, 66 Prozent sind österreichische Staatsbürger, der Rest sind EU-Bürger und Menschen aus Drittstaaten (Bundesrätin Schumann: Studen­ten! Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, ja, genau!), daher ist es für mich nachvollziehbar, dass sich die SPÖ Wien und auch SPÖ-Bundesparteiob­mann Babler für ein Wahlrecht für Nichtösterreicher aussprechen. Mit der FPÖ wird es das sicher nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, zum Antrag: Die Weiterentwicklung und der Ausbau elektronischer Meldeverfahren tragen grundsätzlich zur Verbes­serung bei, aber ob es wirklich zu einer Aufwandsersparnis für den Bürger als auch für die Behörden kommen wird, bezweifle ich sehr. Ein klares Nein gibt es für die Neugestaltung betreffend Flüchtlinge gemäß Personenstandsge­setz, und daher gibt es von uns auch keine Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

15.36

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.