12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Verrechnung der Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchstsätzen der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG und den tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von vulnerablen Personengruppen ermöglicht werden soll (Realkostenverrechnungsvereinbarung Bund – Wien) (2272 d.B. und 2289 d.B. sowie 11355/BR d.B.)

Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf den Berichterstatter, Herrn Bundesrat Christoph Stillebacher, um seinen Bericht bitten.