Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht über den Be­schluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend eine Ver­einbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Verrechnung der Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchst­sätzen der Grundversorgungsvereinbarung – Artikel 15a B-VG und den tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten Unterkünf­ten untergebrachten Personen inklusive der Unterbringung, Versor­gung und Betreuung von vulnerablen Personengruppen ermöglicht werden soll.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte.