18.56
Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn man sich ein bisschen genauer in dieses Gesetz einliest, dann weiß man, dass das eine sehr gute Sache ist, für die sich unsere Bundesministerin da mit großem Engagement eingesetzt hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit der neuen Qualitätsjournalismusförderung im Umfang von jährlich 20 Millionen Euro an zusätzlichen Geldern stärken wir den heimischen Medienstandort, denn unabhängiger und kritischer Journalismus ist für eine Demokratie unverzichtbar. Wir möchten eine vielfältige Medienlandschaft, denn wir sind davon überzeugt, dass Qualitätsjournalismus einen Mehrwert für die Demokratie hat. Besonders auch bei Jugendlichen ist es uns wichtig, dass sie nicht nur zu Social Media, zu Fakenews, zu Propaganda, zu diesen Medien greifen, sondern eben zu qualitätsvollen Medien, und deshalb müssen wir diese auch sichern.
Es hat zwar ein bisschen gedauert, bis dieser Gesetzesbeschluss, wie er jetzt vorliegt, tatsächlich im Nationalrat gefasst werden konnte, aber es war unserer Fraktion schon immer ein Anliegen, den Medienstandort zu stärken und die Medienvielfalt zu unterstützen.
Diese 20 Millionen Euro an Förderung werden auf verschiedene Förderbereiche verteilt. Ein zentraler Punkt des neuen Qualitätsjournalismusförderungsgesetzes ist, dass nicht nur Printmedien, sondern eben auch Onlinemedien gefördert werden. 15 Millionen Euro fließen an Journalismusförderung, die sich an der Anzahl der nach Kollektivvertrag angestellten Journalistinnen und Journalisten oder auch der Anzahl von Auslandskorrespondenten bemisst. Zusätzliche Mittel fließen in diesen Bereich etwa für ein vorhandenes Redaktionsstatut, für Fehlermanagement, ein Qualitätssicherungssystem sowie Frauenförderpläne. 2,5 Millionen Euro sind für die Förderung der inhaltlichen Vielfalt reserviert, und zwar für Medien, die zumindest 20 Prozent ihrer redaktionellen Berichterstattung regionalen beziehungsweise internationalen Themen widmen.
Um sicherzustellen, dass demokratiefeindliche Medien keine Förderung erhalten, sind etwa Medien, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen bestimmter Delikte wie Verhetzung verurteilt wurden, von Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Weitere 1,5 Millionen Euro stehen für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen bereit. Der Rest geht in die Bereiche Medienkompetenz, denn wir wollen, dass unsere Schülerinnen und Schüler einen kompetenten Umgang auch mit der Vielzahl an Medien erlernen, und es sollen etwa auch Leseaktionen an Schulen gemacht werden. Auch bei der Fördersumme des Presserates gibt es eine über 50-prozentige Erhöhung.
Es freut mich, dass wir dazu auch die Notifikation von der Europäischen Kommission erhalten haben und dass es jetzt auch zeitnah gelingen konnte, diese Förderung im Nationalrat zu beschließen.
Ich hoffe auch heute auf eine Zustimmung hier im Bundesrat. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.00
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. – Bitte, Herr Bundesrat.