13.56
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das neue Finanzausgleichsgesetz ist eine verpasste Chance. Der Finanzausgleich gehört nämlich grundlegend reformiert. Stattdessen pumpt die Regierung mehr Geld in ineffiziente Strukturen. Der neue Zukunftsfonds hat nur eine unverbindliche Zielorientierung. Wir NEOS fordern – das ist in der Zwischenzeit hoffentlich bekannt – eine radikale Entflechtung und Transparenz der Mittelflüsse zwischen den Gebietskörperschaften, mehr Aufgabenorientierung und eine echte Abgabenautonomie der Länder und Gemeinden. Die Ausgabenverantwortung muss auch mit einer Einnahmenverantwortung einhergehen.
Zum Zukunftsfonds: Dieser hat einige positive Aspekte. Mit ihm kümmert man sich um Zukunftsbereiche wie Elementarbildung, Klima oder Energiewende. Es gibt Ziele, die darin festgehalten werden, und es ist auch die Rede von einer Evaluierung und einer Transparenz betreffend Mittelverwendung. Die Zielsetzungen sind allerdings aus unserer Sicht zu wenig ambitioniert, etwa auf den Gebieten des Ausbaus der erneuerbaren Energie oder der Kinderbetreuung, und wichtige Ziele wie zum Beispiel die Bodenversiegelung fehlen überhaupt.
Ein Verfehlen der Ziele bleibt außerdem sanktionslos. Die Gelder fließen, auch wenn die Ziele nicht erreicht werden beziehungsweise gar nicht erreicht werden können, wie das zum Beispiel bereits jetzt im Bereich der Kinderbetreuung absehbar ist, weil es zu wenig Personal gibt.
In diesem Zusammenhang auch noch zur Transparenzdatenbank: Gegen diejenigen Änderungen der Transparenzdatenbank, die beschlossen werden sollen, ist nichts einzuwenden; einige Empfehlungen des Rechnungshofes wurden aufgegriffen. Es handelt sich aber wieder um ein Klein-Klein statt einer echten Reform. Wir NEOS fordern eine Ausweitung des Kreises der Einsichtsberechtigten, zum Beispiel auf den Nationalrat und den Bundesrat, und eine öffentliche Einsichtnahme zu den Zahlungen, die an juristische Personen wie Vereine und Unternehmen fließen und die über 2 000 Euro betragen.
Ebenfalls wurde die Empfehlung des Rechnungshofes für die Transparenzdatenbank nicht umgesetzt, dass auch die Gemeinden eine Einmeldepflicht haben sollen, speziell was sowohl das Leistungsangebot als auch deren Zahlungen betrifft. Deswegen können wir der Änderung der Transparenzdatenbank nicht zustimmen. – Danke sehr.
13.58
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.