15.08

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Österreich ist wirklich ein einzigartiges Land in Europa und, wie ich denke, auf der ganzen Welt – und das meine ich im positiven Sinn –, was Ehrenamt, Vereinsleben, Rettungs- und Einsatzorganisationen und Gemeinnützig­keit betrifft. Ich glaube, da sind wir sicherlich alle einer Meinung.

Österreich ist das Land der Vereine. Es gibt in etwa 125 000 Vereine mit einer Mitgliederzahl von ungefähr vier Millionen Menschen. Das ist europaweit die höchste Dichte. Mitglied eines Vereins zu sein macht so viele Men­schen stolz, schafft Zusammenhalt und Vertrauen in der Gesellschaft und fördert natürlich auch das Zusammenleben in jeder Gemeinde.

Viele Maßnahmen und Gesetze wurden in der Vergangenheit gut vorbereitet und ausverhandelt, zum Beispiel das Freiwilligengesetz. Wir haben damit die Freiwilligeninfrastruktur auf Bundes- und auf Landesebene wesentlich ge­stärkt. Das ist im Juli in Kraft getreten.

In der letzten Bundesratssitzung haben wir das Rettungs- und Zivilschutz­organisationen-Unterstützungsgesetz beschlossen und für das Ehrenamt allge­mein die Grundlagen verbessert, damit die ehrenamtlich tätigen Menschen in ihren vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben, getragen vom ehren­amtlichen Engagement, ihre Einsätze gewissenhaft und erfolgreich absol­vieren können. Die freiwillige, ehrenamtliche Arbeit in Österreich zu stärken und den erfolgreichen Weg fortzusetzen ist der wahre Grund, weshalb das Ge­meinnützigkeitsreformgesetz in dieser Form vorliegt. Nun können wir es beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die politischen Verhandlungspartner – und das ist mir wirklich wichtig zu er­wähnen –, die Bereichssprecher der Regierungsparteien im Nationalrat, Abgeordneter Hanger und Frau Abgeordnete Blimlinger, und natürlich auch der Finanzminister und die vielen Expertinnen und Experten seines Ressorts, haben über einen sehr langen Zeitraum gute Gespräche geführt, viele Detail­fragen ausdiskutiert und gute Ergebnisse geliefert. Das muss man an­erkennen. Ich möchte mich dafür auch herzlich bei ihnen allen bedanken.

Eines ist bemerkenswert: In Österreich ist circa ein Drittel der Menschen eh­renamtlich, das heißt freiwillig tätig. Die Leistungen, also die Arbeit im Gemeinnützigen- und Freiwilligenbereich, die in den Freiwilligenorganisationen erbracht wird, im dritten Sektor, wie man sagt, kann man nicht hoch genug einschätzen. Sie ist in Wahrheit nicht bezahlbar. Rund 10 Milliarden Euro tragen die Freiwilligenorganisationen in Österreich zur Wertschöpfung bei. (Bun­desrat Schennach: Der ÖGB zum Beispiel! – Bundesrätin Schumann: Genau, danke! 1,2 Millionen Mitglieder!) Das sind circa 4 Prozent des Bruttoinlandsproduk­tes. Der ideelle Wert, das ist natürlich auch zu erwähnen, in Höhe dessen die Ge­sellschaft und ganz Österreich profitiert, ist nicht zu beziffern, aber jeden­falls um ein Vielfaches höher. Es werden Leistungen erbracht, die man mit Geld nicht aufwiegen kann.

Durch dieses Gesetz – das ist ein ganz wesentlicher und wichtiger Punkt – kommt es zu einer massiven Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit. Es sind in Zukunft alle Bereiche erfasst, die die Allgemeinheit fördern. Es ist zum Bei­spiel auch der Bereich Bildung von diesem Paket erfasst, ebenso erfasst sind der Bereich Sport – davon profitieren alle Vereine – und vieles mehr.

Der heutige Beschluss dient dazu, die für die Gesellschaft so wichtige Arbeit von ehrenamtlich Tätigen steuerlich zu unterstützen und für Rechtssicherheit zu sorgen. Er macht es auch möglich, Aufwendungen, die durch Ausübung des Ehrenamtes entstehen, mit der Freiwilligenpauschale einkommensteuerfrei und auch sozialversicherungsfrei abzugelten. Das ist natürlich auch ein sehr positiver und wesentlicher Punkt. Dabei geht es nicht um eine Lohnzahlung, sondern darum, ehrenamtliche Arbeit zu erleichtern. Mit dem Beschluss des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes wird ein großes Reformpaket umgesetzt. Ich hoffe auf breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Gross.)

15.13

Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing.in Dr.in Maria Huber. – Bitte.