15.13

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuse­hende! Österreich ist das Land der Vereine und der Freiwilligen. Mein Vorredner hat es schon angesprochen: Wir haben die höchste Vereinsdichte in ganz Europa. Mehr als 3,7 Millionen Menschen in Österreich sind in einem Verein ak­tiv: von Sportvereinen, der örtlichen Blasmusik, Theatergruppen und ande­ren Kunst- und Kulturinitiativen bis hin zum Umwelt- und Tierschutz.

Ein lebendiges Vereinsleben spielt natürlich auch für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft eine sehr, sehr wichtige Rolle und macht unsere Ge­meinden lebenswert. Umso wichtiger ist es, dass wir heute hier mit die­sem umfassenden Reformpaket einige Vereinfachungen und Verbesserungen für die gemeinnützigen Organisationen in unserem Land schaffen.

Die Möglichkeit zur Absetzbarkeit von Spenden wird massiv ausgebaut. Alle gemeinnützigen Organisationen sollen von einer Spendenbegünstigung profitieren können. Es zählen jetzt unter anderem auch Umwelt- und Tierschutz, Frauenförderung, Bildung, Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Men­schenrechte sowie Konsumentenschutz zu den spendenbegünstigten Zwecken. Ausschlaggebend ist künftig nur die Gemeinnützigkeit an sich, da­durch wird beispielsweise auch der Umwelt- und Tierschutz erstmals begünstigt.

Ich möchte, weil Frau Kollegin Hahn vorhin auf das Thema Bildung eingegangen ist, noch zwei Bildungsinitiativen, die man dank dieser Novelle nun unter­stützen kann, hervorheben. Das ist auf der einen Seite Teach for Austria, ein Verein, der Lehrkräfte gezielt an Schulstandorte mit besonderen sozialen Herausforderungen bringt, und auf der anderen das Mentoringprogramm Sind­bad, das benachteiligte Jugendliche bei der Lehrstellensuche begleitet. Es gibt in keinem Fall eine Beschränkung auf spezielle Bildungsinitiativen, wie die SPÖ das in den Raum gestellt hat. (Beifall bei den Grünen und bei Bun­desrät:innen der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Man kann auch das Lycée fördern!)

Für uns Grüne ist in jedem Fall auch klar, dass eine aktive Zivilgesellschaft sehr wichtig für jede Demokratie ist. Wir haben deswegen auch bei dieser Ge­setzesänderung sehr genau darauf geachtet, dass zivilgesellschaftlicher Protest selbstverständlich möglich bleibt. Missbrauch zum Beispiel durch Finanzde­likte, Betrug oder durch gefährliche, gewaltbereite Gruppen, die die Verbreitung von Hass und Hetze fördern und sich als gemeinnützig tarnen, muss wirk­sam verhindert werden können.

NGOs wie Umweltschutzorganisationen, die schon bisher von der Spendenab­setzbarkeit umfasst wurden, werden selbstverständlich auch weiterhin um­fasst. Bevor eine gemeinnützige Organisation in Gefahr gerät, ihre Spendenbe­günstigung zu verlieren, müsste sie schon gegen eine ganze Reihe an Auf­lagen verstoßen.

Um in der Vollziehung auch eine Wahrung der Verhältnismäßigkeit sicherzustel­len, gibt es zusätzlich eine regelmäßige Evaluierung im Rahmen des Spen­denarbeitskreises im Finanzministerium, in dem unter anderem das Bündnis für Gemeinnützigkeit und der Fundraising Verband Austria als Dachverbände vertreten sind.

In diesem Sinne: Ich glaube, das ist eine sehr vernünftige Regelung, von der sehr, sehr viele Vereine und Initiativen in Österreich profitieren werden. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.17

Vizepräsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. (Bun­desrätin Schartel: Doch!)

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrätin Schartel: Ich!) – Bitte, Frau Bundesrätin Schartel.