18.23
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Provokante NS-Propaganda im digitalen Raum, Verleugnen des Holocausts, ungeniertes Radikalisieren in den sozialen Medien, Geschäftemachereien mit NS-Devotionalien im Internet – das ist jetzt nicht etwas, was man erfunden hat, sondern das findet statt, und da stellt man sich die Frage: Ist das eine Entwicklung der Zeit? – Nein. Dieser Entwicklung darf man aber nicht tatenlos zusehen, geschweige denn darf das genährt werden. Dagegen ist strikt vorzugehen.
Als Anfang der Neunzigerjahre das Verbotsgesetz novelliert wurde, hat das Internet gerade einmal Österreich erreicht – also noch keine Spur von sozialen Medien, von digitalen Kommunikationskanälen und Webshops. Was die letzten 30 Jahre an technischen, an digitalen Entwicklungen geschehen ist, ist im Grunde genommen gut – das ist nicht abzustreiten –, doch den Schattenseiten müssen wir uns stellen.
Provokationen im Netz ohne direktes Gegenüber, Aufwiegelungen, ohne dass deren Auswirkungen direkt spürbar werden, Nachrichten, ob richtig oder falsch, ob radikal oder hetzerisch, gehen mit einem Klick in Sekundenschnelle um die Welt. Das macht ja etwas mit den Menschen, das macht etwas mit den Leuten, das verändert und das beeinflusst. Besonders seit dem brutalen Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel sind wir mit einer zunehmenden Radikalisierung, einem steigenden Antisemitismus von Menschen und bestimmten Gruppen in Europa und auch bei uns in Österreich konfrontiert, und – es wurde schon angesprochen – Staatsflaggen wurden von Gebäuden gerissen und sogar verbrannt, Symbole des Antisemitismus oder von Terrororganisationen werden ungehemmt auf Demonstrationen öffentlich zur Schau gestellt. Dafür gibt es kein Verständnis, null Toleranz, und die Regierung tritt dabei klar auf: klar gegen jegliche Form von Antisemitismus. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Schennach.)
Im Regierungsprogramm 2020–2024, also vor der Coronakrise, verankert und im nationalen Strategiepapier gegen Antisemitismus ausgearbeitet liegt die Novelle zum Verbotsgesetz nun vor. Wir wollen damit jeder Art von Extremismus, der Identifikationssymbole verwendet, entgegenwirken, damit sich Extremismus in unserer Gesellschaft nicht noch weiter ausbreiten kann.
Künftig ist also jegliches Relativieren, jegliche Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschheit strafbar. Damit können nun auch – wir haben es vorhin schon gehört – Österreicherinnen und Österreicher, die vom Ausland aus NS-Propaganda im Internet betreiben, zur Verantwortung gezogen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, Symbole sind nicht nur bloße Zeichen, sondern sie sind Botschaften, sind Zeichen der Zugehörigkeit und des Interesses. Das Tragen von Abzeichen der NSDAP zeigt das, das öffentliche Tragen von Symbolen der Hamas, des Islamischen Staates, der Grauen Wölfe, der PKK, der Hisbollah oder etwa der Identitären zeigt das – und das wird aufgrund der vorliegenden Novelle, die empfindliche Strafen vorsieht, nun auch streng bestraft.
Für öffentlich Bedienstete führt eine rechtskräftige Verurteilung – ich wiederhole es gerne auch noch einmal – aufgrund eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einem zwingenden Amts- beziehungsweise Funktionsverlust. Das ist notwendig, denn wir wollen keine Staatsdiener, die Sympathien dafür haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Neu im Verbotsgesetz ist auch die bessere Differenzierung in Grunddelikt und Qualifikation. Das ist insofern wichtig, denn damit wird der Strafrahmen bei Grunddelikten gesenkt. Das bedeutet, wir machen damit Diversion möglich. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene wissen leider oft gar nicht, dass sie eine Straftat begehen, oder ihnen ist das Unrecht der Tat nicht bewusst. Da ist es bestimmt effektiver, ihnen die Diversion zu ermöglichen. Damit werden sie von Beratern unterstützt, sind in speziellen Programmen und werden darin auch begleitet. Ich denke, das ist zielführender, als sie strafrechtlich zu verurteilen, weil eine Verurteilung vielleicht eine weitere Radikalisierung nach sich ziehen könnte.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass Radikalismus, Extremismus und Terrorismus bei uns keinen Platz haben. Das vorliegende Gesetzespaket ist ein notwendiger Rahmen dafür.
Gestattet mir, noch etwas zu sagen: Jede und jeder kann auch selbst durch ihr, sein Zutun zu einem guten Klima in der Gesellschaft beitragen – im Glauben an ein gutes und ein friedliches Österreich. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
18.29
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.