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Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Ganz spontan, ja – ich will nicht sagen, dass ich mich nicht vorbereitet habe (Oh-Rufe bei ÖVP und SPÖ), denn ich habe ja schon geahnt, was kommt, aber das, was in dieser Debatte wieder passiert ist, hat mich dann doch dazu bewegt, hier herauszukommen, nämlich dieses Weinerliche. (Bundesrätin Platzer: Das trifft wirklich ...!) Wenn das Weinerliche ehrlich gemeint wäre, dann hätten Sie unsere ganze Zustimmung.

Kollege Schreuder, du hast gesagt, dem Antisemitismus werden wir Widerstand leisten müssen. Ja, ich stimme dir zu 100 Prozent zu. Wenn das der Grund für dieses Gesetz wäre, dann würde es keine einzige Gegenstimme geben, da bin ich mir sicher. Du hast auch gesagt, Menschen, die dieser Ideologie huldigen, haben im Staatsdienst nichts verloren. – Ja, ich stimme dir auch da zu. Auch Kinderschänder haben im Staatsdienst nichts verloren, aber da schaffen wir es nicht, Frau Bundesminister, das gesetzlich zu verankern! (Beifall bei der FPÖ.)

Zu dem, Kollege Schennach, was du bei den Demonstrationen gesehen hast, kann ich dir nur sagen: Wenn wir das gesehen hätten, dann hätten wir selbst Anzeige gegen diese Personen erstattet. Weißt du, was wir wirklich gesehen haben? – Menschen, die Angst haben, und Menschen, die vor genau solchen Entwicklungen, die aufgrund dieser schwarz-grünen Bundesregierung zweieinhalb Jahre in diesem Land Einzug gehalten haben, warnen wollten. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Wo ist jetzt die Rede zum Verbotsgesetz?)

Frau Bundesminister, Sie haben von Fakenews, von Desinformation im Internet gesprochen, Sie haben von einer präventiven Wirkung der Paragrafen 3g und 3h und der Möglichkeit der Diversion gesprochen, und auf das möchte ich jetzt etwas genauer eingehen. Wir haben nach der Ausschusssitzung eine schöne Statistik bekommen, die zeigt, dass in der Coronazeit die Verharmlosung des Nationalsozialismus, wie das gerne von der Einheitspartei bezeichnet wird, in die Höhe geschossen ist.

Wisst ihr, was wirklich in die Höhe geschossen ist? – Die Anzeigen sind in die Höhe geschossen: 2019 waren wir bei 1 306 Anzeigen und bei 11,3 Prozent Verurteilungen. Dann ist das Ganze in die Höhe geschossen, weil man gesagt hat: Na das sind ja – wie hat sie der Vizekanzler genannt? – Neonazis, Rechtsextreme, Faschisten! Ich weiß nicht, was er noch alles gesagt hat. Dann hat es auf einmal 2 116 Anzeigen nach dem Verbotsgesetz gegeben, komischerweise aber sind die Verurteilungen auf 6,5 Prozent gesunken. Im Jahr 2021 hat es, wenn ich jetzt § 3h hernehme, nur in 2,2 Prozent der Fälle Verurteilungen gegeben. Das ist der wahre Grund, warum Sie dieses Gesetz heute verschärfen, und das werde ich Ihnen auch anhand eines konkreten Beispiels näherbringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Man kann ja schon fast sagen, das, was Sie hier betreiben, ist die wahre Verharmlosung. (Bundesrätin Schumann: Nein, also!) Jemand hat ein Facebook-Posting mit einem Gesundheitspass abgesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, und dazu gepostet: Ich bin den Menschen dankbar, die noch Zeugnisse aus einer Zeit haben, die nie hätten in Vergessenheit geraten sollen, und nun stehen wir an derselben Kreuzung! Dann gibt es einen Kommentar dazu: Das ist der nächste Schritt der Markierung nach der Maske, die zwar nicht hilft, aber die türkise Familie mitverdient!

Wisst ihr, was darauf folgte? – Eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das war dann genau eine dieser Einstellungen. Weil Sie Regierungskritik nicht vertragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen Sie heute nachschärfen! Das ist der wahre Grund. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Na geh! – Bundesrat Schreuder: NS-Wiederbetätigung ist keine Regierungskritik! Das ist doch nicht dasselbe! Entschuldigung! Das ist nicht dasselbe! NS-Wiederbetätigung ist nicht Regierungskritik! Das ist nicht dasselbe!)

Kollege Schreuder, jetzt hör einmal zu! (Zwischenruf des Bundesrates Gross.) – Kollege Gross, das würde ich mir anschauen lassen! Permanent irgendetwas herauszurufen, ohne gefragt zu sein, das würde ich mir wirklich anschauen lassen! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Gross: Mein Gott, ihr armen Freiheitlichen! – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Also in Zukunft keine Zwischenrufe mehr der FPÖ, ich freue mich! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Der nächste Kommentar: Bald kommen wir wieder in eine Zeit, in der differenziert wird, und alle schauen zu, weil sie nichts gelernt haben! – Ist das eine Verharmlosung des Nationalsozialismus?– Ganz sicher nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Ihrer Gesetzesänderung hätten wir bei den Verurteilungen nicht null stehen, wir hätten bei den Verurteilungen eins stehen. Und das ist das, was Sie wollen, und deswegen ist dieses Gesetz schlicht und ergreifend abzulehnen, Frau Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt noch viele weitere Beispiele. Die Jagd auf Menschen kann beginnen! – Es gab eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) Und jetzt als Draufgabe – als Draufgabe! – ein Facebook-Posting mit einem Meerschweindlkäfig, hergerichtet nach der Wikingerzeit, mit der Aufschrift: Sisi. – Es gab eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz, weil das Wikinger-S ausschauen soll wie die Runen damals im Zweiten Weltkrieg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir das bestrafen wollen – und ja, das wäre mit diesem Gesetz möglich –, schützen wir niemanden, da schützen wir keine einzige Volksgruppe (Bundesrat Schreuder: Dann haben wir wieder die Hakenkreuze!), für die dieses Gesetz eigentlich gedacht gewesen wäre. Das, was Sie da machen, ist nichts anderes als eine wirkliche Verharmlosung, und dafür ist dieses Gesetz schlicht und ergreifend nicht gedacht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Also erlauben wir wieder die Hakenkreuze?! Es geht um Ihre Wählerschaft! – Bundesrat Schennach: Und die Liederbücher nicht vergessen!)

Eines kann ich Ihnen schon noch sagen: Ganz egal, was Sie heute hier beschließen, die Bevölkerung wird sich auch in Zukunft nicht alles von dieser Regierung gefallen lassen. Wenn eine Regierung Ansätze wie diese hat und die Bevölkerung vor totalitären Zügen warnt, wie es die letzten zweieinhalb Jahre der Fall gewesen ist, wenn diese Bundesregierung den Menschen die Grund- und Freiheitsrechte nimmt, dann kann man das Verhalten der Menschen, glaube ich, nicht in Verbindung mit dem Verbotsgesetz bringen. Und wenn unsere Bevölkerung auf die Straße geht, weil sie Angst vor einem Genexperiment hat – ich sage nur Impfpflicht, Frau Bundesminister–, dann geht unsere Bevölkerung zu Recht auf die Straße, und ich bin froh, dass sie auf die Straße gegangen ist. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer: Gott sei Dank sind wir bei der Impfpflicht gelandet! Markus, das wäre mein ...! Keine Rede ohne Impfpflicht!)

Wenn es das nicht gegeben hätte, wenn es die Demonstrationen nicht gegeben hätte, dann würden wir uns heute hier herinnen nicht über diese Gesetzesänderung unterhalten, Kollege Himmer, das muss man auch einmal klar und deutlich sagen! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Wording zieht sich ja schon seit drei Jahren durch diese Bundesregierung. Kogler hat am 9.12.2021 bereits gesagt: „wenn Staatsverweigerer, Demokratiefeinde, Neonazis und Neofaschisten“ in unseren Straßen spazieren, und so weiter.

Frau Bundesminister, Sie missbrauchen das Verbotsgesetz, um friedliche und rechtschaffene Bürger zu kriminalisieren. (Bundesrat Schreuder: Hast du das Gesetz gelesen?) Bei totalitären Fantasien muss jeder schön still sein (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl), das ist das, was Sie wollen, nämlich diese Menschen in ein rechtes Eck stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, das ist die wahre Verharmlosung des Nationalsozialismus. Schämen Sie sich, Frau Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Kittl: Schämen Sie sich! – Bundesrat Schreuder: Geh bitte! Also! Das ist ja wohl eine jenseitige ...!)

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