Berichterstatterin Barbara Prügl: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Genossen­schaftsgesetz, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz und das Firmenbuchge­setz geändert werden, Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2023.

Im Wesentlichen beinhaltet es die Einrichtung eines Systems zur Disqua­lifikation von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. (Vizepräsidentin Göll übernimmt den Vorsitz.)

Der genaue Inhalt liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur An­tragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. – Bitte sehr.