19.22
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Werte Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Ja, zum ersten Mal wurde ein Gesetzentwurf geschrieben, der in seiner Wortwahl nur Frauen zu adressieren scheint, aber Männer sind natürlich mitgemeint.
Noch dazu handelt es sich um ein Gesetz über Start-ups, über Gründerinnen von Unternehmen, von Kapitalgesellschaften, ein Gesetz, das den Mut und die Innovationskraft unterstützt, ein Gesetz übers Wirtschaften und ein Gesetz über den Erfolg.
Was für ein Zeichen, mit diesem Gesetzesinhalt Frauen direkt anzusprechen! Ja, das tut es unumwunden, es spricht Frauen direkt an. Das tun auch viele andere Gesetze, wenn sie in rein männlicher Form geschrieben sind, dann sprechen sie nämlich direkt Männer an. Und ja, wir Frauen waren vielleicht immer mitgemeint, aber wir wurden nie angesprochen.
Die Sprache aber gibt uns die Möglichkeit, alle Gemeinten auch anzusprechen. Sogar das Internet kapiert das. Es kennt das Mitgemeinte gar nicht. Geben Sie Ärzte ein, dann kommen so gut wie nur Männer. Geben Sie Ärztinnen ein, dann kommen nur Frauen. Das ist auch logisch, denn das Bezeichnete wird gezeigt. Das nennen wir auch Definitionsmacht. Wenn ich definiere, dass Frauen bei Ärzten, Doktoren, Politikern, Präsidenten, Pflegern oder Lehrern mitgemeint sind, dann erkläre ich damit, dass die weiblichen Vertreterinnen dieser Professionen nicht wichtig sind und sie daher nicht sichtbar sein müssen.
Warum aber ist es durchaus üblich, von Friseurinnen, Kassiererinnen, Kindergärtnerinnen und Krankenschwestern zu sprechen? Kommt dabei nur ein Mann vor, wird sofort gegendert oder ein neues Wort erfunden. Sprache ist ein Machtinstrument und sie ist alles andere als zeitlos. Oder wollen wir die Sprache von vor über 300 Jahren für Gesetzestexte verwenden? – Natürlich nicht. Wir wollen, dass Frauen sichtbar sind und dass sie gleichberechtigt sind. Mit der Form dieses Gesetzes setzen wir dafür ein Zeichen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
Ein letzter Satz noch, weil ich mir sicher bin, dass die FPÖ wieder die Traditionen hochhalten wollen wird: In Wirklichkeit aber – das zeigen Sie immer wieder! – fehlt es Ihnen am Willen, an der Schaffenskraft und an der Fähigkeit, sich auf die tatsächlichen und sich natürlich permanent verändernden Verhältnisse einzustellen, sowohl in der Gleichberechtigung als auch im Umweltschutz und im Unternehmensrecht. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
Nun aber zum Inhalt des Gesellschaftsrechtsänderungspakets: Es wird nun eine neue innovative und international schon erprobte Gesellschaftsform, nämlich die flexible Kapitalgesellschaft, geschaffen. Sie ist eine Art Hybridform, eine Mischung aus den Vorteilen der Aktiengesellschaft und der veränderten GesmbH. Damit soll eine Gestaltungsmöglichkeit – das ist ein wichtiger Punkt – im Gesellschaftsvertrag geschaffen und ein geringeres Stammkapital angesetzt werden. Damit folgen wir den Bedürfnissen von Start-ups und deren Gründer:innen und machen Österreich auch für innovative Betriebe attraktiver.
Wir wissen auch, dass Neugründer:innen nicht immer die Reichsten sind, deswegen ist diese dauerhafte Herabsetzung auf 10 000 Euro durchaus begrüßenswert, sie befindet sich übrigens im europäischen Mittel.
Aufgrund dieser verringerten Bemessungsgrundlage reduzieren sich als weitere gute Folge auch die dafür notwendigen Notariatsgebühren wesentlich, die bei der Errichtung solch einer Flexkap anfallen. Das betrifft in etwa 15 000 GmbH-Gründungen pro Jahr, also eine ganz schöne Menge an Gründer:innen.
Um diesen modernen und meist auch sogar hierarchieflachen, aber auch identifikatorischen Unternehmensformen gerecht zu werden und um auch Anreize für Mitarbeitende zu schaffen, zum Erfolg des Unternehmens beizutragen, wird es nun relativ einfach die Möglichkeit geben, andere Personen durch Unternehmenswertanteile am Gewinn des Unternehmens zu beteiligen. Ich betone wert so sehr, weil es da nicht um Anteile geht, wie fälschlich gesagt wurde oder wie vielleicht fälschlich verstanden wurde, es geht nicht um eine Anteilsübertragung im klassischen Sinn, sondern es geht eigentlich um die Gewinnanteilsübertragung.
Dass so etwas möglich ist, wird im Gesellschaftsvertrag und von einem Notar beglaubigt. Es wird aber auch im Gesetz vorgesehen, dass nur maximal 25 Prozent dieser Kapitalanteile an Gewinnbeteiligungen ausgegeben werden dürfen. Das Wichtige daran ist: Diese Gewinnbeteiligungen sind nicht mit einem Stimmrecht verbunden, nehmen also keinen Einfluss auf das Unternehmen. Zudem sind – wir haben es im Ausschuss gehört – das Firmenbuch und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz uneingeschränkt anwendbar.
Dieses von vielen Expert:innen – im Justizministerium unter anderem – drei Jahre lang ausgearbeitete und sehr wohl an internationalen Vorbildern ausgerichtete Gesetz wird also kleinere und mittlere Unternehmen stärken und fördern. Das ist meiner Meinung nach das richtige Signal, denn es begrüßt Innovation und stärkt den Binnenmarkt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
19.28
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte.