19.54
Bundesrätin Viktoria Hutter (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade vor Weihnachten besinnen wir uns ja immer wieder gerne auf die Familie. Die Feiertage will man im Kreise seiner Liebsten verbringen. Doch was bedeutet Familie überhaupt? – Wenn man im Duden nach dem Wort Familie sucht, kommt man als Allererstes auf folgende Definition: „aus einem Elternpaar oder einem Elternteil und mindestens einem Kind bestehende [Lebens]gemeinschaft“. Das klingt logisch und einfach: Eltern – im Idealfall zwei, wenn eben noch beide vorhanden sind – und ein Kind oder mehrere Kinder.
Leider ist es aber nicht immer so einfach. Gerade wenn es um die Elternschaft in gleichgeschlechtlicher Ehe zweier Frauen geht, dann war das, gerade wenn das Kind aus einer nicht medizinisch unterstützten Fortpflanzung stammt – ein sehr sperriger Begriff –, bisher nicht so genau definiert. Der Verfassungsgerichtshof hat diesbezüglich Lücken im aktuellen Gesetz aufgedeckt. Darauf müssen wir rasch reagieren, und das werden wir mit dem heutigen Gesetz auch machen. Ansonsten hätte es auf alle Familien und Ehen unglaubliche Auswirkungen, wenn die automatische Vaterschaft beziehungsweise Elternschaft wegfallen würde. Das würde eine Reihe an Komplikationen hinsichtlich Obsorge, Unterhalt, Erbrecht, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherung und so weiter mit sich führen.
Bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung – also der künstlichen Fortpflanzung – ist die Rechtslage klar und eindeutig. Da muss in Form eines Notariatsakts die Zustimmung aller beteiligten Personen gewährleistet sein. Bei einer nicht medizinisch unterstützten Fortpflanzung ist das insofern schwieriger, weil das ja meistens im privaten Bereich passiert und man da auch nicht so den Zugang hat. (Heiterkeit der Bundesrät:innen Miesenberger und Tiefnig.)
Darum haben wir gezielt darauf geachtet, eine niederschwellige Lösung zu finden, wodurch der Gang zum Notar nicht erforderlich, aber natürlich schon wünschenswert ist und dringend empfohlen wird, damit Unklarheiten, Unsicherheiten und Streitigkeiten, die im Nachhinein aufkommen könnten, im Vorhinein vermieden werden.
Durch dieses Gesetz soll ja in erster Linie das Abstammungsverhältnis von Kindern gesichert und geregelt werden, aber auch die Rechtssicherheit der Samenspender gewährleistet werden. Wie Frau Kollegin Kittl schon gesagt hat: In einem weiteren Schritt ist es ganz wichtig, ein zentrales Register für Samen- und Eizellenspender einzurichten, damit auch das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer genetischen Abstammung verbessert wird.
Weil ja Weihnachten vor der Tür steht und der Titel eines bekannten Weihnachtsliedes einfach so gut zu diesem Gesetz passt, möchte ich auch damit schließen und kann dank dieser Gesetzesänderung getrost sagen: „Ihr Kinderlein kommet“. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)
19.57
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. – Bitte sehr.