19.58
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Ihr Kinderlein kommet“ – mögen viele kommen! Nun kommt kurz vor Ablauf der verfassungsrechtlichen Umsetzungsfrist für die Sanierung des § 144 ABGB endlich auch diese Regierungsvorlage, die eben – es ist schon ausgeführt worden – die beanstandete Diskriminierung im Abstammungsrecht beseitigt. Das ist gut so, deshalb stimmen wir hier auch zu.
Mein Kollege Troch hat im Nationalrat darauf hingewiesen, dass noch etwas fehlt oder besser reguliert gehört – nämlich der Datenschutz von Samenspendern, die anonym bleiben wollen. Da gilt es, eine Abwägung zwischen dem Auskunftsrecht des Kindes und diesen Datenschutzbedenken vorzunehmen. Das steht noch bevor und muss auch dringend geregelt werden. Es ist aber gut, dass jetzt diese Diskriminierung abgeschafft wird.
Wie gesagt, ganz freiwillig war es nicht, es wurde eine Verpflichtung durch den Verfassungsgerichtshof aufgetragen. Ich glaube, sonst hätte sich die ÖVP da nicht so leicht getan. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder. – Zwischenruf der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)
19.59
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist nun unsere Ministerin Dr. Alma Zadić. – Bitte.