Berichterstatterin Viktoria Hutter: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Mediengesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschafts­gesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden – DSA-Begleitgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich folgende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Justiz­ausschusses, 11400 der Beilagen, vor:

Zur Korrektur eines technischen Versehens wird im gegenständlichen Beschluss der Kurztitel von „DAS-Begleitgesetz – DAS-BegG“ durch „DSA-Begleit­gesetz – DSA-BegG“ ersetzt.

Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte.