Berichterstatterin Viktoria Hutter: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Mediengesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden – DSA-Begleitgesetz.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich folgende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Justizausschusses, 11400 der Beilagen, vor:
Zur Korrektur eines technischen Versehens wird im gegenständlichen Beschluss der Kurztitel von „DAS-Begleitgesetz – DAS-BegG“ durch „DSA-Begleitgesetz – DSA-BegG“ ersetzt.
Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte.