Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe auch den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kur­anstaltengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Primärversorgungs­gesetz, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztegesetz, das Gesundheitstele­matikgesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Apothekengesetz, das Suchtmittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Gesundheitsqualitätsgesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Öster­reich GmbH geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Sehr herzlich darf ich Herrn Bundesratsvizepräsidenten außer Dienst Hubert Koller begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. – Bitte.