15.54

Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream und hier im Saal! Mir ist es so gegangen wie Herrn Wanner: Ich wollte mich auch nicht mehr zu Wort melden, aber ich melde mich sehr gerne zu Wort, erstens einmal um Danke zu sagen für diese Pflegereform, die auf die Beine gestellt wurde. Diese Milliarde, was die SPÖ vermisst (Bundesrätin Schumann: Die die SPÖ vermisst!), steckt schon mehrfach in der Pflegereform drin. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Herr Minister, danke an Sie und auch an den Herrn Finanzminister sowie an den Herrn Bundeskanzler! Sie alle unterstützen diese Maßnahmen natürlich mit großer Tatkraft.

Warum habe ich mich zu Wort gemeldet? – Kollege Christian Fischer kommt aus meinem Bezirk. Der Bundesrat hat in seiner Rede die Schwerarbeiterregelung und seinen Entschließungsantrag angesprochen. – Lieber Christian, das hat mich jetzt motiviert, nach vorne zu kommen und einiges richtigzustellen.

Du hast auf deiner Facebook-Seite gepostet, dass dich eine Dame angeschrieben und gefragt hat, was die Begründungen waren, warum die Bundesregierung diesen Entschließungsantrag nicht mitgetragen hat. Daraufhin hast du geschrieben: ohne Begründung. – Nein, das stimmt so nicht. (Ruf bei der SPÖ: Wir hören!)

Im Wesentlichen sind es nämlich zwei Gründe: Sinnvoller, als die Schwerarbeiterpension für weitere Berufsgruppen (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) zu eröffnen (Bundesrätin Schumann: Was?!), ist, die Arbeitsbedingungen für die Pflegeberufe zu verbessern (Bundesrätin Schumann: Das sagen wir den Beschäftigten in der Pflege!) und einen längeren gesunden Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen.

Dazu wurde in dieser Pflegereform eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt. Die Vorschläge, Ausbildungszeiten in die Berechnung einzubeziehen oder Abschläge geringer anzusetzen, wären sachlich nicht zu rechtfertigen und daher verfassungsrechtlich problematisch, lieber Herr Kollege. (Bundesrätin Schumann: Geh!) Bedenken muss man auch, dass in der Pflege überwiegend Frauen tätig sind und diese noch über ein Regelpensionsalter von 60 Jahren verfügen. Die Schwerarbeiterpension greift erst ab 60 Jahren und wäre für diese Personengruppe daher nicht anwendbar (Bundesrätin Schumann: Darum sollt ihr’s ja einführen für alle! Um Gottes willen!) beziehungsweise sogar ungünstiger.

Es braucht daher andere Maßnahmen wie eben jene in der Pflegereform: Entlastungswoche, Zeitguthaben für Nachtdienste für alle, Gehaltsbonus, Ausbildungskostenzuschuss und so weiter und so fort – dazu diese Richtigstellung.

Du hast auch den Kinderarzt angesprochen – ja, es stimmt, seit acht Jahren gibt es im Bezirk Lilienfeld keinen Kinderarzt. Keine einzige Bewerbung ist in den letzten acht Jahren eingegangen. Ich freue mich und sage schon voller Stolz, dass ich es in Aussicht gestellt habe und wir in zwei bis zweieinhalb Jahren bei uns im Bezirk Lilienfeld wieder eine Kinderärztin haben werden. Sie muss noch die Nostrifizierung machen. Die Kinderärztin stammt aus der Ukraine, da ist eine Nostrifizierung notwendig. Das ist, bitte sehr – nicht lachen –, gelungene Integration.

Darauf bin ich sehr, sehr stolz, und ich entlaste somit viele Familien bei uns im Bezirk Lilienfeld. Es hat mich sehr gefreut, dass ich meinen Familien im Bezirk Lilienfeld ein schönes Weihnachtsfest bereiten konnte. – Schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl. – Bundesrätin Schumann: Ja genau! Das sagen Sie dem Pflegepersonal!)

15.57

Vizepräsidentin Margit Göll: Das Wort steht nun bei Herrn Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte.