17.55

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Hintergrund des Beschlusses, den wir heute hier diskutieren, ist ja das Erneuerbaren-Wärme-Paket. Das Paket besteht aus zwei Säulen, erstens einer gesetzlichen Säule mit einem Einbauverbot fossiler Heizungen im Neubau – und zwar nicht nur der Ölheizung, sondern aller fossiler Heizungen, wie das in Oberösterreich schon lange Usus ist, weil diese offensichtlich keine gute Idee sind, also auch der Gasheizungen, und Kohleheizungen sowieso.

Über diesen gesetzlichen Teil des Pakets werden wir hier im Bundesrat diskutieren, sobald die EU grünes Licht gegeben hat. Sie wissen, für diesen Schritt brauchen wir eine Notifizierung der EU-Kommission. Das Paket ist natürlich auch schon lange in Brüssel, aber es fehlt noch das Okay, die Notifizierung, daher wird diese Diskussion im Bundesrat erst nach Ablauf der Frist stattfinden können.

Der zweite Teil ist eben das Förderpaket für den Umstieg im Bestand. Insofern verwundert mich die Haltung der FPÖ, denn wenn es im Neubau gut ist, keine Ölheizung mehr einzubauen, muss es ja im Bestand umso besser sein, wenn wir den Menschen jetzt deutlich unter die Arme greifen, um aus Öl rauszukommen; das machen wir nämlich mit diesem Paket. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Spanring: Trotzdem können sie es sich nicht leisten!)

Ziel ist es – Frau Bundesrätin Lancaster hat es soeben schon erläutert –, dass Menschen in unserem Land bei einem Heizungstausch – also heraus aus der teuren Abhängigkeit von fossilen Energien, hinein in die erneuerbare Zukunft – mit rund 75 Prozent der Kosten unterstützt werden. Die Förderung ist technologieabhängig, es kommt also darauf an, wie teuer das jeweilige Heizungssystem ist; eine Erdwärmepumpe etwa kostet mehr als eine Luftwärmepumpe.

Wir haben das Budget dafür im Bundesfinanzrahmengesetz für die gesamte Förderperiode abgesichert, also das ist auf vier Jahre im Bundesfinanzrahmengesetz festgeschrieben. Ich weiß, Übergänge sind immer eine Schwierigkeit, weil es immer eine Grenze gibt – was wir aber sichergestellt haben und was mir auch wichtig war: All jene, die jetzt für eine Förderung registriert sind – also sozusagen schon im Prozess sind –, bekommen nächstes Jahr die Förderung mit den höheren Fördersätzen ausbezahlt. Die, die jetzt schon im Prozess sind, werden auf jeden Fall von den erhöhten Fördersätzen profitieren, damit wir da wirklich alle mitnehmen können.

Was europaweit einzigartig ist – ich möchte das hier in dieser Deutlichkeit noch einmal sagen –, ist die Unterstützung für einkommensschwache Haushalte in Österreich. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Das ist nämlich ein gemeinsames Anliegen: Wir wollen allen Menschen ermöglichen, beim Klimaschutz Teil der Lösung zu sein, und es soll nicht die Geldbörse darüber entscheiden, ob sich jemand ein modernes, ein effizientes, ein klimafreundliches, ein zukunftsfähiges Heizungssystem einbauen kann oder nicht. Wir bessern daher da auch noch einmal nach: Die untersten 30 Prozent der Einkommenspyramide werden ab 2024 den Heizungstausch zu 100 Prozent ersetzt bekommen – das gibt es in ganz Europa nicht, und darauf können wir, glaube ich, wirklich stolz sein! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Wir bessern auf Bundesebene deutlich nach, wollen aber natürlich auch, dass die Bundesländer, in deren Kompetenz wir uns da ja schlussendlich befinden – der Wärme- und Gebäudebereich ist an sich Bundesländerkompetenz –, auch mit dabei sind. Die Förderungen sind daher auch so aufgeteilt, dass insgesamt die Länder einen Beitrag leisten, wir unseren allerdings deutlich erhöhen.

Wir rechnen insgesamt jedoch damit, dass dieses Erneuerbaren-Wärme-Paket, wie wir es jetzt auf den Weg bringen, zu einem deutlichen Anstieg beim Heizungstausch führt, das heißt, dass durch diese Erhöhung jedenfalls auch mehr Länderbudget notwendig sein wird.

Das wollen wir aber unterstützen; das heißt, auch wenn die Förderhöhen gleich bleiben, wollen wir den zusätzlichen Mittelaufwand durch den Bund mit diesem Zweckzuschussgesetz abdecken. (Präsidentin Arpa übernimmt den Vorsitz.)

Zur Erreichung dieses Ziels stellen wir den Bundesländern mit diesem Zweckzuschussgesetz für die Jahre 2024 und 2025 – das stimmt, der Zweckzuschuss steht für zwei Jahre im Gesetz – maximal 50 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundesgesetz ist die rechtliche Grundlage dafür. Im Paktum zum Finanzausgleichsgesetz haben die Bundesländer bereits politisch zugestimmt. Sie werden ihre Förderungen in der gleichen Höhe beibehalten und zumindest nicht reduzieren.

Damit erreichen wir wirklich alle gemeinsam das Ziel, die Wärmewende in unserem Land voranzubringen, den Menschen so unter die Arme zu greifen, dass man sich bei minimalem Verwaltungsaufwand die maximale Unterstützung abholen kann. Schließlich ist es dem Klima egal, wo ein Heizkessel steht; genauso ist den Menschen egal, in welchem Bundesland - - Das nehme ich zurück, denn die Menschen sind sehr stolz auf ihr Bundesland. Von der finanziellen Unterstützung her aber sollte es ihnen egal sein, in welchem Bundesland sie wohnen. Diese soll in ganz Österreich gleich gut sein – unabhängig davon, ob ein Haus in Niederösterreich oder in Tirol steht.

Dementsprechend darf ich Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Entwurf eines Zweckzuschussgesetzes bitten. Ich darf mich an dieser Stelle auch, weil es angesprochen wurde, ganz, ganz herzlich bei den Mitarbeitern der KPC bedanken, die diese Förderung wirklich großartig abwickeln und dafür viele, viele Arbeitsstunden investieren – zum Jahresabschluss ein herzliches Danke an die KPC für die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

18.01

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte sehr, Herr Bundesrat. (Zwischenruf bei der FPÖ.)