18.40

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war vorhin mit meinen Weihnachtswünschen etwas voreilig, denn ich habe noch eine Rede (Heiterkeit bei ÖVP und Grünen), wobei diese kein so übergreifend positives Ende hat, würde ich einmal sagen. (Bundesrat Schreuder: Oje!)

Bei diesem Gesetzesbeschluss gibt es zwei Probleme. Das eine ist, wie beim vorigen, die Missachtung des Parlamentarismus, die Geringschätzung der Opposition. Es gab eine Trägerrakete, dann ist um 0.40 Uhr in der Nacht vor dem Ausschuss der Abänderungsantrag gekommen, und schließlich gab es im Plenum des Nationalrates noch einen gesamtändernden Abänderungsantrag. Das sind keine Vorgangsweisen, aufgrund derer man sich erwarten kann, dass irgendjemand das noch durchliest und gegencheckt.

Zusätzlich zu diesem Problem in der Vorgangsweise haben wir auch große Probleme mit dem Inhalt dieses Antrags, dieses Gesetzesbeschlusses. Da geht es um die Verlängerung des Stromkostenzuschusses.

Bis zu, ich glaube, 2 900 Kilowattstunden, zwischen 10 und 40 Cent – wenn der Energiepreis bis zu 40 Cent beträgt, dann wird die Differenz zwischen 10 und 40 Cent letztlich vom Bund getragen. Wozu führt das? – Was man natürlich genau gesehen hat: Es schaltet den Wettbewerb zwischen den Stromlieferanten aus; es gibt keinen Anreiz für die Stromlieferanten, wenn der Strompreis nicht sowieso unter 10 Cent pro Kilowattstunde liegt, einen Strompreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde festzusetzen. Das hat man gesehen: Als der Stromkos­tenzuschuss eingeführt worden ist, hat sich der Preis auf wundersame Weise anbieterübergreifend bei allen ziemlich knapp unter 40 Cent eingependelt.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten, die maximal 10 Cent zahlen, weil sie keinen höheren Verbrauch haben, schaut das auf den ersten Blick vielleicht gut aus. Das Problem ist nur: Wer zahlt denn das Ganze? – Die Steuerzahle­rin­nen und Steuerzahler zahlen das! An wen geht das Geld? – Im Wesentlichen an die Landesenergieversorger, die ja einen Großteil der Stromlieferanten darstellen. Wenn man sich das anschaut, sieht man, dass es in Österreich sehr wenige Anbieterinnen und Anbieter gibt, die nicht im überwiegend öffentlichen Eigentum stehen – ich bin zum Beispiel Kunde eines solchen. Die Landes­energieversorger, wie es der Kollege von der FPÖ vorhin genannt hat, stehen im Wesentlichen im Eigentum der Bundesländer, manchmal eines Bundeslandes, manchmal wie beim Verbund mehrerer Bundesländer – noch so ein Beispiel dafür.

Was passiert also mit diesem Stromkostenzuschuss? – Es ist eine Subventio­nierung der überwiegend im Landeseigentum stehenden Landesenergie­versorger durch den Bund. Das könnte man vielleicht als Nächstes in den Finanzausgleich aufnehmen, wenn man das unbedingt möchte. Es ist kein effizienter Umgang mit dem Steuergeld. Wonach es in Wirklichkeit ausschaut – was der Sinn dieser ganzen Sache ist, dass man das jetzt ins nächste Jahr verlängert –: Es ist ein Wahljahr; es ist ein, würde ich einmal sagen, populistischer Trick, um Wählerstimmen zu generieren. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und FPÖ.)

18.44

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Bettina Lancaster. – Bitte sehr.