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Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Stromkostenzuschuss vulgo die Strompreisbremse für private Haushalte gibt es jetzt schon eine Zeit lang. Im Dezember 2022 ist das beschlossen worden, und jetzt wird diese Regelung bis Ende nächsten Jahres verlängert. Ich möchte noch einmal hervorheben: Das ist nicht nur eine irgendwie technische Fördermaßnahme, sondern es ist nichts Geringeres als eine Grundversorgung für leistbaren Strom und damit ein sozialpolitischer Meilenstein, denn so etwas hatten wir in Österreich noch in keinem anderen Bereich. (Beifall bei den Grünen.) Es kann durchaus Vorbild für andere Themen sein, so eine soziale Grundversorgung für Grundbedürfnisse – da gehört Energie dazu – einzuführen.
Das ist auch sehr großzügig angesetzt, bis 2 900 Kilowattstunden wird das in einem Korridor von 10 bis 40 Cent komplett abgefangen. Das ist wirklich viel Geld. Bei den sehr hohen Strompreisen, die wir hatten, sind das 870 Euro im Jahr. Das ist schon massiv. Jetzt ist es ein bisschen weniger, aber wir reden trotzdem immer noch über eine Dimension von mehreren 100 Euro pro Jahr.
Es geht, wir haben es gehört, automatisch, und – weil von der SPÖ immer so viel Wert darauf gelegt worden ist – es ist kein Einmalzuschuss, es ist eine strukturelle Entlastungsmaßnahme. Und es ist mit Sicherheit kein populistischer Trick, ganz bestimmt nicht, sondern es ist eine Grundversorgung für ein Grundbedürfnis, und ich habe jetzt nicht verstanden, wieso die SPÖ in dem Moment geklatscht hat, in dem Kollege Arlamovsky das gesagt hat. (Bundesrätin Schumann: Was ist jetzt? Jetzt stimmen wir zu, jetzt regt er sich wieder auf! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrätin Schumann: Jetzt stimmen wir zu, dann passt es wieder nicht!)
Ich möchte erinnern – Kollegin Lancaster hat es kurz angeschnitten –, das Gesetz regelt auch den Stromkostenergänzungszuschuss – ab der vierten Person sind das 105 Euro pro Jahr, pro Person wohlgemerkt; davon profitieren 700 000 Haushalte – und, nicht zu vergessen, den Netzkostenzuschuss; dieser beträgt 200 Euro pro Haushalt und ist sozial differenziert. Er gebührt allen Haushalten, die gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowieso von der Erneuerbarenabgabe befreit sind, also GIS-Gebühr-befreite Haushalte zum Beispiel. Davon profitieren 600 000 Haushalte, und das verlängern wir auch mit dieser Novelle. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Stillebacher.)
Was auch noch wichtig und daher hervorzuheben ist, ist: Die Stromkostenbremse wirkt sich schon vom Mechanismus her bei Haushalten mit geringem Einkommen deutlich stärker aus als bei Haushalten mit hohem Einkommen. Warum ist das so? – Die Statistik zeigt ganz klar – das können Sie bei der Statistik Austria zum Beispiel nachlesen –, dass Haushalte mit hohem Einkommen im Durchschnitt einen 40 Prozent höheren Stromverbrauch haben als Haushalte mit geringem Einkommen, die also in der Grundversorgung davon viel stärker profitieren als Haushalte mit hohem Einkommen – und so soll es schließlich sein. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Wolff.)
Abschließend noch in Richtung FPÖ: Ich verstehe einfach Ihre Argumentationslinie nicht. Sie haben Armut beklagt und lehnen jetzt eine strukturelle Reduktion der Energiekosten bis zu einem Betrag von 870 Euro ab. Also ich weiß nicht, wo Sie Ihre kleinen Leute haben, für die zu arbeiten Sie eigentlich behaupten. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrät:innen Eder, Gfrerer und Schwindsackl.)
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