14.14

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Werte Gäste im Bundesrat! Ich darf auch noch ein paar Worte zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz sagen, möchte aber Kollegen Bernard um Verständnis bitten, dass ich selbstverständlich nur die aktuelle Version des Gesetzes kommentieren werde, die Sie heute beschließen, und nicht auf Vorversionen eingehen werde.

Sie beschließen das heute, nachdem die Frist für diese Notifizierung – eine Notifizierungspflicht auf europäischer Ebene lag für dieses Gesetz vor – abge­laufen ist, aber aus Brüssel, auch aus anderen Mitgliedstaaten gab es keine Einwände, keine Kommentare zu diesem Gesetz, aus gutem Grund: weil dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist und weil es Klarheit auf unserem Weg zur Dekarbonisierung im Gebäudebestand schafft. Deswegen steht das heute hier auf der Tagesordnung und wir können den nächsten Schritt der Beschlussfassung machen.

Sie wissen ja – Abgeordneter Gross hat es ausgeführt –, das Gesetz hat eine lange Geschichte. Auch ich habe sehr viele Monate meines Lebens und sehr viel Herzblut in diesen Gesetzwerdungsprozess gegossen. Wir haben Ende letzten Jahres das Paket, den ursprünglichen Plan noch einmal groß umgestellt. Ich habe vielfach schon erklärt, warum, und ich möchte das hier jetzt nicht noch einmal wiederholen. Wir haben jetzt ein Paket vorliegen, das auf zwei Säulen beruht, und die eine Säule haben Sie heute hier zur Beschlussfassung vorliegen, nämlich die erste Säule mit Klarheit und einem gesetzlichen Verbot im Neubau. Die zweite Säule sind die maximalen Förderungen im Bestand.

Ja, wir brauchen genau diese Klarheit auch im Gebäudebereich, man hat es auch in dieser Diskussion gesehen. Wir sind aber in Österreich in einer Situation, in der man, wenn man heute ein neues Gebäude errichtet, dort keine Gasheizung mehr einbauen können soll. Es soll niemand mehr einer Familie in Oberösterreich einreden können, eine Gasheizung sei 2024 eine gute Idee. Das ist sie nämlich nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Sie hält uns in der Abhängigkeit, sie hält uns in der Kostenfalle der fossilen Energien und sie ist – diese Abhängigkeit sehen wir gerade – eine Gefahr für unser Land. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Deswegen – ja – stehe ich dazu: Wir haben im Neubau viel bessere Alternativen, und deswegen schaffen wir jetzt Klarheit mit diesem Gesetz, denn jede neue fossile Heizung ist schlecht für das Klima, jede neue fossile Heizung macht uns auf Jahrzehnte abhängig. Deswegen ist das ein Thema, das wir jetzt angehen sollen. (Bundesrat Steiner: Volle Ideologie!) Und deswegen setzen wir dem mit diesem Gesetz ein Ende. (Beifall bei den Grünen.)

Im Neubau deswegen: keine dreckigen Heizungen mehr, egal ob Kohle, Öl oder Gas. Da der Kohle-und-Öl-Beschluss einstimmig war: Vielleicht kann sich die FPÖ ja noch einen Ruck geben; da hat sie ja beim letzten Mal scheinbar zugestimmt. (Bundesrat Steiner: Nein, nicht scheinbar, sondern auch wirklich!)

Die Frage von Abgeordnetem Bernard zur Direktleitung kann ich natürlich gerne beantworten. Was war der Gedanke dahinter? – Wir haben im Gasverbrauch eine sehr ungleiche Verteilung. Unser Ziel beim Gasverbrauch ist ja: fossiles Gas raus, erneuerbares Gas rein. Der Anteil von Biogas in unserem Netz ist derzeit weit unter 1 Prozent, das heißt, wir haben wirklich viel zu tun.

60 Prozent des Gasverbrauchs sind derzeit im produzierenden Bereich, ich mache mir also über die Biogasabnahme keine Sorgen (Bundesrat Steiner: Das wird Sie nicht mehr betreffen!), da gibt es einen großen Bereich, der gasförmige Energieträger braucht. Aber: Wir wollten natürlich dem Landwirt, der Landwirtin, die vielleicht eine Biogasanlage betreibt, ermöglichen, die eigene Wärme für das eigene Haus zu erzeugen, und genau auf solche Ausnahmetatbestände zielt eben die Direktleitung ab. Die Direktleitung ist definiert als eine Leitung, die nicht über das Gasnetz geht. Das Gasnetz wiederum ist im Gaswirtschaftsgesetz defi­niert, ist aber unabhängig von der Länge oder der technischen Ausführung. Die Voraussetzung ist im Gaswirtschaftsgesetz geregelt. Gut – so viel zum Gesetz.

Die zweite Seite haben wir auch schon diskutiert, das sind die bestehenden Gebäude. Da arbeiten wir mit Förderungen. Wir haben die Förderhöhen deutlich erhöht. Wir unterstützen also alle Menschen, die auf Klimaschutz umstellen, so gut es geht mit Finanzmitteln. Wer seine Heizung tauscht, bekommt im Durch­schnitt rund 75 Prozent der Kosten ersetzt.

Der Heizungstausch wird einfach, er lohnt sich und er ist auch gescheit, denn wenn man konsequent ist, dann macht man Klimaschutz auf allen Ebenen. Beim Reparaturbonus geht es darum: Neue Produkte zu produzieren heißt CO2–Emissionen, daher ist es gescheit, die Nutzungsdauer zu verlängern. Bei einer Gasheizung geht es darum, dass diese CO2-Emissionen verursacht. Sie früher herauszunehmen ist im Klimaschutz gescheit. Das ist eine sehr konsistente Herangehensweise an den Klimaschutz und deswegen machen wir das mit der zweiten Säule der Förderungen.

Meine Experten, Expertinnen im Ministerium sagen mir, wir werden mit dieser Förderungssäule in den nächsten Jahren höhere Tauschraten erreichen als mit dem ersten Entwurf des Gesetzes, weil der Heizungstausch eben noch nie so attraktiv war wie jetzt. Die Menschen in unserem Land können diese Entschei­dung selbstverantwortlich treffen. Wir unterstützen sie dabei so gut es geht und der Umstieg wird zu einer logischen Entscheidung.

Deswegen bitte ich im Sinne des Klimaschutzes, deswegen bitte ich im Sinne einer guten Zukunft, nämlich auch für die Generationen nach uns, um breite Zustimmung zu diesem Gesetz.

Ich bedanke mich bei den Beamten und Beamtinnen bei mir im Klimaminis­te­rium – ich glaube, das Gesetzespaket hatte mehr als 30 Versionen bis zu dieser Beschlussfassung – für die umfangreiche Erarbeitung. Ich bedanke mich für die am Ende raschen Verhandlungen zu diesem Paket bei allen drei Parteien, die es bis hierher unterstützen, und darf heute dennoch um breitere Zustimmung zu diesem Gesetzespaket bitten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.20

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster. – Bitte.