11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Sozialarbeiterin“ oder „Sozialarbeiter“ oder „Sozialarbeiter:in“ sowie der Bezeichnung „Sozialpädagogin“ oder „Sozialpädagoge“ oder „Sozialpädagog:in“ (Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 – SozBezG 2024) (3814/A und 2448 d.B. sowie 11430/BR d.B.)
Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um den Bericht.