16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsver­tragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeitskräfte­überlassungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (3871/A und 2453 d.B. sowie 11435/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (2454 d.B. sowie 11436/BR d.B.)

Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 16 und 17, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 16 und 17 ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. – Ich ersuche den Kollegen um die Berichte.