16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das ArbeitsvertragsrechtsAnpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (3871/A und 2453 d.B. sowie 11435/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (2454 d.B. sowie 11436/BR d.B.)

Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 16 und 17 ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. Ich ersuche den Kollegen um die Berichte.