16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (3871/A und 2453 d.B. sowie 11435/BR d.B.)
17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (2454 d.B. sowie 11436/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 16 und 17 ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. – Ich ersuche den Kollegen um die Berichte.