15.55

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Wir verhandeln jetzt die letzten beiden Tagesordnungspunkte, und ich möchte gleich kundtun, dass unsere Fraktion (in Richtung SPÖ) eurem Antrag auf Einspruch zu Tagesordnungspunkt 16 selbstverständlich zustimmen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf der Bundesrätin Schumann.)

Unter Tagesordnungspunkt 17 wird eine wichtige Anpassung im Familien­lastenausgleichsgesetz vorgenommen. Nachdem arbeitsrechtlich geregelt wurde, dass Familienhospizkarenz auch dann von Elternteilen in Anspruch genommen werden kann, wenn sie nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, werden jetzt die Regelungen des Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds dementsprechend angepasst, sodass man auch aus diesem Tatbestand Leistungen aus dem Härteausgleichsfonds beantragen kann.

Ich möchte in meinem Redebeitrag zu diesen Tagesordnungspunkten auch auf den Entschließungsantrag eingehen, der von meiner Kollegin Gruber-Pruner eingebracht werden wird, in dem es darum geht, dass endlich die Ungerechtig­keit der Wochengeldfalle abgeschafft wird. Es freut mich daher sehr, dass jetzt eine Staatssekretärin den zuständigen Minister vertritt, weil ich davon ausgehe, dass sie als Frau dem Minister vielleicht wesentlich besser erklären kann, worum es da eigentlich geht.

Es geht ja, wie in dem Antrag erwähnt, nicht nur darum, dass man eigentlich als werdende Mutter kein Einkommen mehr hat, wenn die zweite Schwangerschaft sozusagen zum falschen Zeitpunkt eintritt, sprich, wenn man sich in Karenz befindet, aber keinen Kinderbetreuungsgeldbezug mehr hat, arbeitsrechtlich aber trotzdem im Beschäftigungsverbot ist, sondern man hat aus diesem Tatbestand außerdem auch keinen Versicherungsschutz. Das heißt, man muss sich in dieser Zeit über den Ehepartner oder den Partner oder den Vater des Kindes mitversichern.

Was andererseits auch daraus folgt: Man hat zwar arbeitsrechtlich ein Beschäfti­gungsverbot, das heißt, man dürfte sich nicht einmal geringfügig beschäftigen lassen, aber aufgrund dessen, dass es den Wochengeldbezug nicht gibt, sind auch die Arbeitgeber nicht verpflichtet, während des sogenannten Beschäfti­gungs­­verbotes die Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse zu bezahlen. Sie sind auch nicht verpflichtet, für diese acht oder 16 Wochen sämtliche Anwartschaften weiterhin anzurechnen. Es ist im Großen und Ganzen wirklich ein sehr, sehr großer Verlust für Frauen.

Den weiblichen Bundesratsmitgliedern der Regierungsparteien, sprich Grüne und ÖVP, möchte ich ausrichten: Wenn Sie alle Aktionen, die Sie vorige Woche anlässlich des Internationalen Frauentages veranlasst haben, ernst meinen und wirklich echte Frauensolidarität leben möchten, dann können Sie diesem Antrag nur zustimmen. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

15.58

Vizepräsident Dominik Reisinger: Vielen Dank.

Da die Frau Bundesministerin noch nicht hier ist, würde ich vorschlagen, dass wir die nächste Rednerin, Frau Bundesrätin Maria Huber, noch zum Mikrofon bitten. Ich erteile ihr das Wort.