11.27

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Finanzausschuss war die Entscheidung einstimmig, aber nur deswegen, weil ich dort kein Stimmrecht habe. (Bundesminister Brunner – erheitert –: Ach so, ich habe mich schon gewundert!)

Die zwei Punkte, die hier in einer gemeinsamen Debatte zusammengefasst werden, möchte ich gern differenziert behandeln. Zuerst zum Tagesordnungspunkt 4, dem Finanzausgleichsgesetz, das ist der Kernpunkt des Wohn- und Baupakets: Wenn man sich anschaut, wie diese Missstände – oder die wahrgenommenen Missstände – angegangen werden sollen, dann merkt man gleich, welche Inkonsistenzen da in der Gesetzgebung passieren.

Vor ein paar Monaten gab es den sogenannten Mietendeckel, mit dem die Wertsicherung nicht nur von Mieten, sondern auch im Genossenschaftsbereich, im Geltungsbereich des WGG, gedeckelt wurde. Am stärksten begrenzt wurde da im Genossenschaftsbereich, weil man damals gesagt hat, die könnten es sich ja leisten. Die Wohnbaugenossenschaften hätten so viel Rücklagen und seien, wenn sie ihre Tätigkeit entfalteten, nicht darauf angewiesen, eine Wertsicherung der Beiträge, also – unter Anführungszeichen – der „Mieten“, vorzunehmen. Worauf ist man aber jetzt draufgekommen beziehungsweise was ist zumindest die Begründung, warum man jetzt diese Förderungen beschließt? – Dass nämlich genau die Wohnbaugenossenschaften jetzt zusätzliche Gelder brauchen!

Jetzt werden Bundesmittel an die Länder geschoben, damit insbesondere die Wohnbaugenossenschaften investieren – also was jetzt? Entweder haben diese genug Rücklagen, um ihre Tätigkeiten zu erfüllen, oder nicht, das ist eine Inkonsistenz!

Die zweite Inkonsistenz ist Folgendes: Es gibt ja einen sogenannten Wohnbauförderungsbeitrag, der die Gehälter teurer macht – beziehungsweise der die Lohnkosten teurer macht –, der Bestandteil der Lohnnebenkosten ist, der Bestandteil dessen ist, warum weniger Netto vom Brutto herauskommt. Dieser Wohnbauförderungsbeitrag ist aber bekanntlich nicht zweckgewidmet. Wofür wird er von den Bundesländern verwendet? – Offenbar nicht für Wohnbauförderung.

Dieser Lösungsansatz, der jetzt da gewählt wurde, ist genau der falsche. Eine Möglichkeit wäre gewesen – was natürlich aufgrund der verfassungsrechtlichen Umstände legistisch schwieriger ist –, diesen Wohnbauförderungsbeitrag zweckzuwidmen. So könnte er genau diese Zwecke erfüllen, die jetzt durch diese Subventionen des Bundes an die Länder und in weiterer Folge an die Wohnbaugenossenschaften erfüllt werden. Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, ihn zu streichen, damit die Lohnnebenkosten gesenkt werden, damit mehr Netto vom Brutto herauskommt.

Was aber passiert, ist ein Kniefall vor den Bundesländern – das kann ich auch hier im Bundesrat sagen – und der Wirtschaftskammer. Die Zweckwidmung für mehr Wohnbau und/oder eine steuerliche Entlastung für die Häuslbauer wäre eigentlich das Mittel der Wahl gewesen.

Ich bin mit der Kritik oder der Skepsis nicht allein – hier im Haus schon, aber wenn man darüber hinausgeht, wenn man sich zum Beispiel die Kritikpunkte des überparteilichen Budgetdienstes anschaut, stellt man fest, es müssen diese Kritikpunkte unbedingt aufgegriffen werden.

Erstens einmal das Timing dieser Maßnahme: Diese Fördermaßnahmen laufen bis 2026. Das ist natürlich nicht völlig unbegründet, weil für die Planungssicherheit diese Projekte erst einmal anlaufen müssen, bis das Geld überhaupt ausgegeben werden kann. Das dauert. Nur bis diese Baumaßnahmen dann zum Beispiel im Jahr 2026 tatsächlich umgesetzt werden, weiß man ja natürlich nicht, wie die Konjunktur dann ausschauen wird. Das bringt wieder die Gefahr mit sich, dass zu diesem Zeitpunkt dann die Konjunktur vielleicht in einem Zustand ist, wo sie diese Mittel gar nicht braucht. Das wissen wir nicht, das können wir nicht wissen, aber das ist das Risiko, dass das Preisniveau im Jahr 2026 dadurch erhöht wird und die Inflation angetrieben wird.

Der zweite Punkt ist: Diese Mittel, die vom Bund jetzt an die Länder gegeben werden, sollen natürlich Mittel der Länder nicht ersetzen, die es eh schon gibt. Wie kann man das aber gewährleisten? Durch die Maßnahmen, die hier getroffen werden, ist das nicht der Fall.

Zum zweiten Punkt, zu Tagesordnungspunkt 5: Er hat Vorteile und Nachteile, die man gegeneinander abwägen muss. Wir sind für die Maßnahmen, bei denen es in diesem Paket im Wesentlichen um das Einkommensteuergesetz geht, das damit geändert wird. Die steuerliche Entlastung bei der gewerblichen Vermietung in den ersten drei Jahren nach Fertigstellung 2024 bis 2026 unterstützen wir. Diese temporäre Entlastung führt auch zu einem Konjunktureffekt. Da geht es darum, dass man vorzeitig abschreiben kann, was insbesondere dann, wenn die Inflation höher ist, vorteilhafter ist. Die 1,5 Prozent, die ich heuer absetze, sind natürlich mehr wert als die 1,5 Prozent, die ich in 20 Jahren absetze. Ich kann dann 4,5 Prozent in den ersten drei Jahren absetzen, was es in einer ähnlichen Form schon gibt; momentan sind es 4,5 Prozent, 3 Prozent und so weiter. Wenn ich die 4,5 Prozent absetzen kann, ist das positiv.

Aus unserer Sicht ist natürlich auch positiv, dass eine Koppelung an ökologische Standards vorgenommen wird, was für die Transformation Zukunftsinvestitionen mit sich bringt, und dass es eine Investition von Privaten ist, die dadurch gefördert wird, und es keine direkten staatlichen Investitionen sind.

Was wir an dieser Gesetzesänderung kritisch sehen, ist der Ökozuschlag für Wohngebäude, der für sich alleinstehend ja in Ordnung wäre – diese 300 Millionen Euro. In Kombination mit den in Kraft befindlichen Förderschienen sehen wir aber, dass in diesem Punkt leider das Argument der Überförderung überwiegt. – Vielen Dank.

11.33

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. Ich erteile ihr dieses.