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Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! „Wir begegnen den Nöten der Menschen jeden Tag mit der Kraft der Menschlichkeit. Dies wäre ohne den unermüdlichen Einsatz unsere freiwilligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht möglich“, so unser Bezirksgeschäftsleiter des Roten Kreuzes des Bezirkes Vöcklabruck auf der Website.

Das möchte ich tatsächlich in meiner Rede als Erstes voranstellen: Es kann nicht oft genug erwähnt werden, was freiwillig, ehrenamtlich tätige Menschen für unsere Gesellschaft leisten. Bei uns im Bezirk Vöcklabruck bietet das Rote Kreuz vielfältige humanitäre Leistungen für über 136 000 Einwohner:innen der 52 Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck an, und das bewältigen 1 600 Mitarbeiter:innen an insgesamt zehn Ortsstellen und weiteren Einrichtungen. Die meisten dieser 1 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Freiwillige. Nur knapp 120 Mitarbeiter:innen sind hauptberuflich beim Roten Kreuz tätig, alle anderen machen dies in ihrer Freizeit aus Liebe zum Menschen.

Der Weg, um freiwillig tätig zu sein, erfordert oft noch eine zusätzliche Ausbildung, die neben dem Beruf absolviert wird, zum Beispiel – ich nenne immer gerne Beispiele – die Ausbildung zur Rettungssanitäterin, die meine Tochter übrigens, deshalb weiß ich es so genau, gerade neben ihrem Fulltimejob absolviert: 100 Stunden Theorie und 160 Praxisstunden und entsprechende Prüfungen, mit der Bedingung, dann zumindest einmal im Monat, insgesamt mindestens zwölfmal im Jahr freiwillig Dienst zu tun.

Noch ein weiteres Beispiel aus der Praxis sind die vielen engagierten Lehrkräfte an den Schulen, die über die Lehrbefähigung zur Abhaltung von Erste-Hilfe-Kursen verfügen. So ist es nämlich den Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse an diesen Schulen möglich, zu einem günstigen Preis – derzeit sind es 33 Euro – einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs zu erhalten, der dann auch für Führerscheinprüfungen verwendet werden kann.

Ich könnte jetzt tatsächlich noch sehr lange über das breite Spektrum und die Wichtigkeit unserer Hilfsorganisationen sprechen, angefangen vom Besuchsdienst über die Hauskrankenpflege bis zur Suchhundestaffel. Kollegin Prügl, du hast es schon erwähnt: sehr, sehr viele Sachen.

Es geht aber bei diesem Tagesordnungspunkt – und das wurde jetzt schon dreimal erwähnt – um einen Gesetzesbeschluss zum Roten Kreuz: nur eine kleine Veränderung, eine technische Korrektur, die aber wichtig und notwendig ist. Es geht darum, dass das Rote Kreuz, mit den gesamten Landesverbänden und Bezirksstellen, von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit aufgrund seiner besonderen Stellung im öffentlichen Leben als Körperschaft öffentlichen Rechts behandelt wurde. Es handelte sich jedoch in der Vergangenheit – wenn wir das heute verändern, ist es anders – um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes.

Ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts hat festgestellt, dass es für diese gängige Verwaltungspraxis keine gesetzliche Grundlage gibt. Jetzt stellen wir die gesetzliche Verankerung der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis her, sodass es in Zukunft tatsächlich gesetzeskonform abgewickelt wird. Wir sind ja alle dafür – dafür herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundesrates Schmid.)

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