Berichterstatter Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross: Ich bringe den Bericht des Umweltaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2024 betref­fend ein Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenz­überschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon.

Der Bericht liegt Ihnen vor, ich komme zur Antragstellung, die bei diesen zwei Tagesordnungspunkten ein bisschen komplizierter ist:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2024 den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Ge­setzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Zu TOP 15: Da bringe ich den Bericht des Umweltausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 21. März 2024 betreffend eine Entschei­dung 2012/2 zur Änderung des Wortlauts und der Anhänge II bis IX des Pro­tokolls von 1999 betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutro­phierung und bodennahem Ozon und Aufnahme der neuen Anhänge X und XI.

Der Bericht liegt vor, ich komme wiederum zur Antragstellung:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung – vorgestern, am 3. April – den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Geset­zen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.