15.21

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Werte Zuhörer:innen! Die Babyboomer unter uns – da gehöre ich auch dazu – und natürlich auch die davor können sich sicher noch erinnern: Zahlreiche Tobel, so nennt man das irgendwie bei uns, waren wilde Mülldeponien. Ich kann mich noch gut erinnern: In fast jedem Bach sind Kühlschränke und was weiß ich alles unten gelegen. Bodensenken in Gemeinden wurden mit Müll aufgefüllt und zugeschüttet – auch daran kann ich mich noch gut erinnern –, und so manche Unternehmen haben ihre teils gefährlichen Abfälle mehr oder weniger legal vergraben.

Das sind Zeiten, die vorbei sind, zum Glück schon länger, aber so ziehen sich nach wie vor die Altlasten wie ein Fleckerlteppich quer durch Österreich. (Bundesrat Schennach: Mitterndorfer Senke!) Sehr viel wurde bereits saniert, aber sicher ist noch nicht alles entdeckt. Es gibt Industrie- und Gewerbebrachen, bei denen man nicht weiß, was darunterliegt, und dadurch wird oft gescheut, diese Flächen zu nutzen.

Österreich kann ja auf sein seit 35 Jahren bestehendes Programm zur Altlastensanierung und vor allem auf die Finanzierung desselben durch zweckgebundene Mittel aus der Abfallwirtschaft durchaus stolz sein. Es hat die Mittel bereitgestellt, um diese wichtigen Sanierungen durchzuführen.

Es gibt nach so vielen Jahren aber Verbesserungsbedarf. Es gibt neue Anforderungen, die nun in der vorliegenden Novelle abgebildet werden, und das sind lauter schöne Dinge.

So werden die Verfahren durch neue Verfahrensbestimmungen vereinfacht und beschleunigt, indem man de facto das ALSAG zu einem eigenen Verfahrensgesetz und Materiengesetz ausweitet.

Es gibt Verbesserungen in den Haftungsregeln, und zwar gibt es für Verursacher kein Entkommen mehr: Auch Rechtsnachfolger:innen werden dann für die Sanierung zur Kasse gebeten, auch bei Umfirmierungen und so weiter. Da kann man in Zukunft nicht mehr flüchten.

Im gleichen Atemzug gibt es aber einen Haftungsausschluss für Liegenschaftseigentümer, die solche Flächen übernehmen. Auch das ist ganz wichtig, ich erkläre noch, warum.

Es hat sehr viel mit dem Anliegen des Bodenschutzes zu tun. Das ist ein besonders wichtiges Thema, weil man leider sieht, wie verschwenderisch in Österreich mit dem Boden umgegangen wird. Ich sage da auch sehr klar, wie traurig es ist, dass es offenbar nicht möglich ist, sich in Österreich auf verbindliche Bodenverbrauchsziele zu einigen.

Ich habe es bereits angedeutet: Brachliegende Industrie- und Gewerbegründe stellen wichtige Flächenreserven dar. Wir haben im Ausschuss von der Expertin aus dem BMK gehört, dass es dabei jedenfalls um – sie hat es nicht genau sagen können – mehrere Tausend Brachflächen geht, brachliegende Industrie- und Gewerbestandorte. Das ist also ein sehr, sehr relevantes Thema.

Durch die Regelungen, die wir jetzt schaffen, wird diese Mobilisierung erleichtert und forciert. Wie? – Einerseits dadurch, dass es Förderungen gibt, um Untergrunduntersuchungen, ein Nutzungskonzept machen zu können, um Untersuchungen machen zu können. Dadurch wird das Risiko für Nachnutzungen miniert. Es kann ja sein, dass da unten wirklich eine Altlast ist, man kann es nicht wirklich gut nutzen, oder es ist mit hohen Kosten verbunden. Das fällt jetzt weg, und eben durch die Haftungsregelung wird jemand, wenn er die Fläche neu übernimmt und nicht Verursacher ist, sicher nicht für die Sanierung zur Kasse gebeten.

Das soll zu einer Mobilisierung führen. Wir dürfen guten Gewissens davon ausgehen, dass das der Fall sein wird, gerade bei sehr, sehr teuren Grundstücken – wie wir wissen, ist es für Betriebe ja nicht so einfach, Standorte zu finden.

Übrigens kommt das auch zur Anwendung, wenn sich zeigt, dass es sich nicht um eine Altlast handelt. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt. Auch dann werden die Betriebe nicht hängen gelassen, denn sie sollen Brachflächen erschließen.

Besonders gelungen ist, finde ich, die Regelung betreffend den Umgang mit den Wertsteigerungen. Wenn man jetzt so eine Brachfläche erschließt und sich zeigt, ja, das ist eine hochwertige Gewerbefläche – na ja, was passiert, wissen wir alle, das ist mit ein Grund, wieso die Baupreise so in die Höhe schießen: dass Grundstücke plötzlich kalkulatorisch sehr teuer und sehr viel wert sind. Diese kalkulatorische Wertsteigerung darf man jetzt nicht einfach einsacken, sondern sie wird abgeschöpft. Das finde ich eine sehr, sehr schöne Sache, weil die Brache zwar genutzt werden soll, aber es soll bitte nicht einfach nur dadurch, dass man sie nutzt, ein Profit eingestreift werden.

Meine Meinung dazu ist ja übrigens, dass das eine Vorgangsweise ist, die man auf viele andere Flächen ausweiten sollte, auch beispielsweise im Wohnungsbereich. Da gibt es schöne Beispiele, auch in Europa – in Südtirol zum Beispiel.

Da ist natürlich Transparenz wichtig. So wird es eine GIS-basierte Onlinekarte geben, in der diese Altlasten und Altstandorte eingezeichnet werden und für jedermann und jede Frau abrufbar sind.

Ich finde, es ist ein sehr schönes Paket, bei dem man, finde ich, nicht dagegen sein kann. Darum ist auch sehr erfreulich, dass diese Novelle heute voraussichtlich einstimmig eure Zustimmung findet – danke dafür. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.27

Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.