15.33

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und zu Hause via Livestream! Ich kann eigentlich an die beiden Bundesrät:innenn Miesenberger und Gross, die das Gesetz wirklich schon sehr, sehr gut und wertschätzend – dafür bedanke ich mich – erklärt haben, nur anschließen. Es ist wirklich eines der größten Umweltgesetze dieser Legislaturperiode, und deswegen möchte gerne kurz drei Dinge hervorheben.

Wir haben mit dem Altlastensanierungsgesetz erstens ein EU-weit einzigartiges Modell geschaffen, nämlich ein Finanzierungsmodell, das Abgaben aus der Abfallwirtschaft zweckgebunden ausschließlich für die Altlastensanierung einsetzt. Da gibt es jährlich Einnahmen von rund 65 Millionen Euro, die zusätzlich nicht nur der Sanierung, also der Beseitigung alter Umweltsünden, dienen, sondern auch ein Lenkungsinstrument in Richtung Vermeidung und Verwertung sind.

Aber ja, das Altlastensanierungsgesetz feiert Jubiläum, und da ist es notwendig, einmal gut draufzuschauen, und zwar in zweierlei Hinsicht. Einerseits haben wir derzeit ein sehr aufwendiges Genehmigungsverfahren für Sanierungsvorhaben; da braucht man nämlich Wasserrechtsgesetz, Gewerbeordnung, Abfallwirtschaft und so weiter und so fort. Wir bauen jetzt das Altlastensanierungsgesetz zum eigenständigen Materien- und Verfahrensgesetz um und wir setzen es auf eine neue Grundlage, nämlich auf das Reparaturprinzip.

Warum ist das wichtig? – Es führt dazu, dass die Sanierungen tatsächlich auch kostengünstiger umgesetzt werden können, nämlich so, dass wir es schaffen, von über 10 Milliarden Euro Kosten auf circa 5 bis 6 Milliarden Euro Kosten bis 2050 zu kommen, und damit wirklich unsere Altlastensanierungsnotwendigkeiten – und die Beispiele kennen wir alle, glaube ich, aus vergangenen Jahren – in Österreich bis 2050 bewältigen können und durch das neue Verfahrensrecht und die Verfahrensbestimmungen auch rascher bewältigen können. – Besser, rascher und sinnhafter Altlastensanierung anzugehen ist der erste große Brocken; das wird dieses Gesetz auslösen.

Das Zweite, und darauf möchte ich noch einmal kurz hinweisen, ist wirklich das Thema Brachflächenrecycling. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Hebel für den Bodenschutz und wird dem Thema Brachflächen in Österreich einen richtigen Schub geben. Das ist großartig, denn wir wissen es: Wir in unserem Land sind Europameister – leider negativer Europameister – beim Zubetonieren, beim Flächen-in-Anspruch-Nehmen. (Bundesrat Steiner: Mit Fotovoltaik!) Auch das kennen wir alle aus unserem Umfeld: Dort, wo früher noch Freiflächen waren, ist jetzt die nächste Gewerbeparkschuhschachtel (Bundesrat Steiner: Ja, ein Fotovoltaikpark! – Ruf bei den Grünen: Ungenutzte ...!), mit exakt denselben Gewerbeparkschuhschachteln, die wir aus allen anderen Nachbargemeinden auch kennen.

Dementsprechend haben wir da wirklich ein Thema, und da ist das Brachflächenrecycling ein wichtiger Teil; Frau Miesenberger und Herr Gross haben es ausgeführt. Wie geschieht das in diesem Gesetz? – Einerseits, indem wir 5 Prozent der Beiträge genau für Fördermaßnahmen zum Brachflächenrecycling zweckwidmen, andererseits, indem wir die Haftungsregeln, die jetzt eben dazu führen, dass niemand eine Altlast oder einen Verdachtsfall angreifen will, ändern. Das bedeutet, dass Liegenschaftseigentümerinnen oder-eigentümer, die eine Altlast nicht selbst verursacht haben, auch nicht mehr für den Schaden haften. Das heißt, die Schwelle, sich mit einer Altlast überhaupt zu beschäftigen, wird deutlich gesenkt. Wenn aber dann durch die Sanierung, die Umsetzung der Altlastensanierung, die Attraktivität steigt, der Wert dieses Grundstückes steigt, dann soll man nicht aus etwas, das man mit öffentlichem Geld sanieren hat lassen, einen privaten Gewinn erzielen, sondern dann wird diese Wertsteigerung auch tatsächlich abgeschöpft, damit wir da eben ein gerechtes System haben – für die Umwelt, aber auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Vor dem Hintergrund der ALSAG-Novelle – Sie sehen es – gibt es noch einige andere Novellen im Umweltkontrollgesetz und im Umweltförderungsgesetz, die damit zusammenhängen – alle mit demselben Ziel, nämlich Verringerung des Neuflächenverbrauchs. Ich möchte an dieser Stelle auch ganz, ganz herzlich Danke sagen: an das Team im BMK, an Sektionschef Holzer und alle, die daran gearbeitet haben, die nicht nur die Entstehungsgeschichte des Altlastensanierungsgesetzes die letzten Jahrzehnte begleitet haben, sondern das jetzt ins 21. Jahrhundert holen und ein wirklich schönes Gesetzespaket auf den Weg gebracht haben. Deswegen darf auch ich um breite Zustimmung werben und mich, so hoffe ich, gleich im Vorfeld dafür bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.38

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Stellungnahme.

Bevor die nächste Rednerin zu Wort gelangt, darf ich unseren ehemaligen Kollegen, Bundesrat außer Dienst Martin Preineder, herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.