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Präsidentin Margit Göll: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 58 ab­gegebenen Stimmen 27 „Ja“-Stimmen und 31 „Nein“-Stimmen. Der Ent­schließungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrät:innen:

Arpa;

Babler, Bernard;

Fischer;

Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kofler, Kovacs;

Lancaster, Leinfellner;

Mertel;

Obrecht;

Pröller;

Reisinger;

Schachner, Schartel, Schennach, Schmid, Schumann, Spanring, Steiner, Steinmaurer;

Theuermann;

Wanner.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrät:innen:

Arlamovsky;

Böhmwalder, Buchmann;

Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;

Geieregger, Gfrerer, Göll, Gross;

Hauschildt-Buschberger, Himmer, Huber, Hutter;

Jagl;

Kittl, Kohl;

Lassnig;

Miesenberger;

Neurauter;

Prügl;

Ruf, Ruprecht;

Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;

Tiefnig;

Wolff;

Zauner.

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Präsidentin Margit Göll: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Ein­führung einer Schutzklausel bei der Aufwertung der Pensionskontogutschriften“ vor.

Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher entsprechend vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ und „Nein“. Ich bitte um deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Fischer geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Präsidentin Margit Göll: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche wiederum zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.