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Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Wir freuen uns natürlich, dass der Windkraftausbau vorangeht, wiewohl es da und dort zugegebenermaßen noch schneller gehen könnte. Wir sehen auch, dass es leider in vielen Fällen zu Initiativen gegen Windparks kommt.

Gute Beteiligungsprozesse – das sei mitgegeben: Das ist einer der Schlüssel für eine Akzeptanz. Da gibt es sehr schöne Beispiele dafür. Sicher nicht der wichtigste, aber ein Aspekt für die Akzeptanz ist der Umgang mit der Nachtkennzeichnung – auch das ist Gegenstand der Luftfahrtgesetzesnovelle. Zu diese Akzeptanz trägt es nicht bei, wenn sämtliche Windanlagen die ganze Nacht hindurch mit roten Blinklichtern auf sich aufmerksam machen. Es ist auch nicht notwendig – allerdings zur Zeit noch Vorschrift, aber nicht mehr lange –, da vor allem der bodennahe Nachtflugverkehr insgesamt doch sehr überschaubar ist.

Das wird nun in Zukunft bedarfsgerecht erfolgen und muss nicht mehr dauernd sein. Was heißt bedarfsgerecht? – Es wird um Windanlagen, um Windparks herum sogenannte Erfassungsbereiche geben. Tritt ein Flugzeug in diesen Erfassungsbereich ein, dann – also quasi just in time – wird die Nachtkennzeichnung aktiviert, sonst eben nicht, sonst bleibt es dunkel.

Zuständig hierfür, das ist wichtig, ist die Austro Control. Die verfügt über das Know-how, die verfügt über die Einrichtung und die ist national tätig und wird nicht dezentralisiert, was in so einem Fall nicht gut wäre. Da ist es schon so, dass die Austro Control mit ihren Möglichkeiten auch ein hohes Sicherheitsniveau garantiert.

Damit bin ich wieder nahtlos beim zweiten Thema, der Nachtflugerlaubnis für Rettungseinsätze mit Hubschraubern. Natürlich ist es wichtig, eine durchgehende Rettungskette zu haben, und das wären jetzt nachts zum Beispiel eben genau solche Fälle für das Einschalten der Nachtkennzeichnung von Windparks.

Wichtig ist – zu dem, was jetzt eh schon von Kollegen Buchmann gesagt wurde –, noch anzumerken, dass es sich bei diesen Nachtfluggenehmigungen ausschließlich um Rettungsflüge handelt. Also das heißt, die Anrainerinnen und Anrainer müssen nicht befürchten, dass das jetzt irgendwie überhandnimmt und viele Nachtflüge mit Hubschraubern stattfinden. Es wird nicht zu einer größeren Lärmbelästigung kommen.

Interessant sind vielleicht noch die Zahlen, um ein Gefühl zu bekommen. Natürlich weiß man es noch nicht, aber Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 5 Prozent der Rettungsflüge in der Nacht stattfinden werden. Ist das viel, ist das wenig? – Derzeit werden die allermeisten Rettungsflüge von den 17 ÖAMTC-Hubschraubern durchgeführt. Es waren – ich war selber überrascht – letztes Jahr durchschnittlich immerhin 57 Einsätze pro Tag. Das ist eigentlich schon sehr viel, aber trotzdem werden jetzt 5 Prozent verteilt auf Österreich keine große Lärmbelästigung werden.

Wir sind uns sicher einig, dass das eine wichtige Dienstleistung zur schnellen Hilfe und übrigens auch zum schonenden Transport für Patienten ist. Das ist auch ein wichtiger Grund für Hubschraubertransporte.

Ein Dank an die Steiermark für die Initiative, die uns allen zugutekommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

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