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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Wir haben jetzt schon sehr im Detail gehört, worum es geht: Es geht um das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz. Erstmals wird das jetzt für die Zukunft bundeseinheitlich geregelt. Die Frage ist: Warum ist das Ganze notwendig geworden?

Vielleicht noch ergänzend: Es gab eine Reform der Verfassung im Jahr 2019, die im Jahr 2020 wirksam wurde. Mit dieser Novelle wurde sozusagen die gesamte Gesetzgebung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung dem Bund übertragen.

Früher war es so: Wir haben eine Grundsatzgesetzgebung im Bund und ausführende Gesetzgebung in den Ländern gehabt. Nun macht alles der Bund. Der Vollzug wird weiterhin bei den Bundesländern bleiben.

Was bedeutet die Gesetzesänderung in der Praxis? – Das wurde schon angesprochen: Die land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen in den Landeslandwirtschaftskammern werden auch weiterhin die ganze Ausbildung, die Abhaltung der Kurse bis hin zu den Prüfungen organisieren. Für die mittlerweile 16 Lehrberufe wird – und das ist neu – österreichweit einheitlich eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung erlassen.

Welche Berufe das sind, haben wir schon gehört: eine große Vielfalt in der Land- und Forstwirtschaft bis hin zum neuen Beruf, zur Berufsjagdwirtschaft, was ein langjähriges Anliegen war.

Wer ist die Zielgruppe? – Bundesrätin Mag.a Arpa hat es schon angesprochen: Das geht quer durch, von den Lehrlingen bis zu jenen Personen, die das im zweiten Bildungsweg machen.

Sie haben es sicherlich mitverfolgt: 40 Prozent der Absolventen machen das im zweiten Bildungsweg, 40 Prozent von 5 000. Bei 43 Prozent sind es Landeslandwirtschaftsschulen, sehr erfolgreiche Modelle – das muss man echt sagen –, die auch oft die Voraussetzung für einen Zweitberuf im Facharbeiterbereich schaffen. Das sind sehr begehrte Absolventen. Natürlich erhalten auch – und das ist sicherlich für den einen oder anderen neu gewesen – Maturantinnen und Maturanten an höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten einen Facharbeiterabschluss.

Was sind die zentralen Neuerungen? – Das Erste, was durchaus länger diskutiert worden ist, ist dieser Bundes-Berufsausbildungsbeirat. Das ist ein unterstützendes fachliches Gremium. Da werden Fachleute gebraucht, weil es darum geht, eine praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung in der Lehre zur Verfügung zu stellen sowie entsprechende Prüfungsordnungen zu erstellen.

Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, auch die sozialdemokratische Fraktion zu gewinnen, auch mit dem Vorschlag, die Gewerkschaft hineinzunehmen, was sehr sinnvoll ist, weil es ja um Lehrlinge geht. Da haben wir – das muss ich echt sagen – immer eine sehr, sehr gute Zusammenarbeit.

Das Weitere ist die Berufsjagdwirtschaft. Das war eine langjährige Forderung der Berufsjagdverbände in Österreich. Sie wollten damit endlich eine einheitliche Ausbildung umsetzen.

Was ist die Voraussetzung dafür? – Die Ausbildung zum Forstorgan, zum Waldaufseher dauert einige Wochen. Diese Kompetenz wird mit hineingenommen, ist Voraussetzung. Was nicht Voraussetzung ist, ist, dass man den Jagdschein schon vorher erwirbt. Den kann man im Rahmen der zweijährigen Ausbildung erwerben.

Die Verschneidung mit dem Forstorgan, Waldaufseher ist sehr sinnvoll, vor allem in Zeiten des Klimawandels, in denen es eine hohe Notwendigkeit eines ausgewogenen Wald-Wildverhältnisses gibt.

Ein weiteres Thema – im gewerblichen Bereich war das schon möglich – ist der Entfall der Prüfungsgebühren für die Meisterausbildung. Also nicht die Meisterausbildung selbst, sondern die Prüfungsgebühren werden in Hinkunft erlassen, und das sogar rückwirkend. Das entspricht übrigens einem Versprechen, das Bundeskanzlers Karl Nehammer im Rahmen seiner Österreichrede im März 2023 gegeben hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bereits im gewerblichen Bereich gilt, nämlich gesetzlich seit 2020, ist die Eintragungsfähigkeit des Meistertitels in Urkunden. Da geht es einfach um Wertschätzung, um Sichtbarmachung. Ich glaube, dass das zusätzlich Motivation verschafft, diese zusätzliche Ausbildung zu absolvieren.

Abschließend: Es gibt viele gute Zitate. Ich habe eines herausgesucht. Es lautet: Die landwirtschaftliche Ausbildung ist die Wurzel, aus der die Früchte einer nachhaltigen, produktiven Landwirtschaft entspringen. – Zitatende.

Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Zustandekommen des Gesetzes, auch bei den Fraktionen, die Gespräche geführt haben, insbesondere bei den Sozialdemokraten. Es war notwendig, dass wir die Zweidrittelmehrheit erreichen. In diesem Sinn ersuche ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

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