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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ganz kurz noch einmal: Aufgabe dieser internationalen Organisation für Rebe und Wein ist es einfach, die Akteure in der Weinwirtschaft zusammenzuführen. Gegründet wurde das Ganze vor genau 100 Jahren, 1924. Damals hat es noch internationales Amt für Rebe und Wein geheißen. Dann hat es im Jahr 2001 eine Umgründung zur heutigen Organisation gegeben. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Was ist das Ziel und die Aufgabe dieser Organisation? Es ist jene, die Erzeuger- und Verbraucherländer von Trauben und Wein mit Informationen zur Entwicklung von Vorschriften, zur Minimierung von Handelshemmnissen, zur Förderung einer nachhaltigen Produktion und zum Schutz der Verbraucher zu versorgen. Österreich ist neben 49 anderen Vertragspartnern – von Chile bis Neuseeland – Mitglied dieser Organisation.

Worum geht es in dieser Änderung? Es wurde schon ausgeführt: Der Sitz musste verlegt werden, denn im Jahr 2018 war es nicht mehr möglich, in den bis dato zur Verfügung stehenden Gebäuden, Unterkünften, Büroräumlichkeiten zu sein. Man musste in Paris umziehen, aber diese Räumlichkeiten haben nicht ausgereicht, um die Repräsentationsaufgaben et cetera entsprechend durchzuführen. Dann hat man sich entschieden, den Sitz nach Dijon zu verlegen, und weil das eine Änderung des Übereinkommens darstellt, muss das Ganze dann durch die Mitgliedsländer in deren Parlamenten ratifiziert werden. Genau das ist das Thema heute in dieser Sitzung.

Der Versuch, den Sitz nach Österreich zu verlegen, ist, wie gesagt, nie zur Debatte gestanden. Das Weinland Frankreich – das brauche ich in dem Rahmen nicht sagen – hat natürlich auch ein großes Gewicht, und man wollte natürlich diese Tradition weiter fortführen. Ich danke für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

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