Präsidentin Margit Göll: Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Herabsetzung der Strafmündigkeit“ vor.

Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte daher um eine deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alpha­betischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Gfrerer geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt. Bundesrätin Schumann nach Auf­ruf des Bundesrates Kovacs, der nicht anwesend ist –: Nicht hier! – Bundesrat Schreuder: Aha, beide Burgenländer! Das ist natürlich Zufall! – Bundesrätin Kittl: Na, wo sind die Burgenländer? – Bundesrätin Schumann: Nicht hier, weiterlesen! Geht schon weiter!)

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Präsidentin Margit Göll: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stim­me mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.