11.07
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt kehren wir wieder zum eigentlichen Kern der Novelle, zu deren wesentlichen Punkten und dazu, wie lösungsorientiert diese Novelle ist, zurück.
Eingangs dazu: Wer kennt das nicht – die Rushhour in der Früh vor dem Kindergarten und der Schule oder um den Sportplatz, wenn das Training zu Ende oder das Spiel zu Ende ist, oder sei es das tagtägliche Getümmel um das betreute Wohnen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner Erholung im Freien suchen. Dazu kommt noch eine viel befahrene Gemeindestraße. Das ist eine Situation, wie sie sich viele vor Ort in den Gemeinden auch vorstellen können, weil es für viele auch so ist.
Wir wissen natürlich auch, dass es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen kann, und die Zahlen zeigen es leider auch deutlich, denn fast zwei Drittel aller Unfälle mit Personenschäden ereignen sich im Ortsgebiet. Vergangenes Jahr passierten sogar rund 15 000 Verkehrsunfälle nur auf Gemeindestraßen. 17 600 Personen wurden dabei verletzt, und leider mussten sogar 80 Personen ihr Leben lassen. Die häufigste Unfallursache ist dabei überhöhte Geschwindigkeit.
Da wird angesetzt. Tagtäglich sind bei solchen Situationen die Gemeinden damit beschäftigt, die Sachlage zu entschärfen, um Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Straßenbenutzer zu finden – also für alle Verkehrsteilnehmer in Symbiose. Alle Verkehrsteilnehmer – wir wissen es –, das sind zum einen die Fahrzeuge – seien es jetzt Auto, Lkw, Rad – und auch Fußgänger.
Der Weg dazu ist oft ein langer. Wir wissen es: Ansuchen um Geschwindigkeitsmessungen sind aufwendige und langwierige Verordnungsverfahren. Das ist nicht nur für die Gemeinden, sondern auch für die übergeordnete Behörde ein Verwaltungsmonster, obwohl es vor Ort stattfindet.
Damit soll nun Schluss sein, denn mit 1. Juli 2024 werden langjährige Forderungen von vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern – und da spreche ich über alle Couleurs hinweg – nun Wirklichkeit.
Im Detail, wie wird das mit vorliegender Novellierung der Straßenverkehrsordnung möglich? – Es ist schon erwähnt worden, aber es schadet nicht, wenn man es sich immer wieder vor Augen führt: Für Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis – und das ist jetzt klar kommuniziert und festgelegt – können einfacher als bisher Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängt werden. Mit dem Begriff Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis sind – und das ist auch im Gesetzentwurf verankert – Bereiche vor Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen gemeint.
Und, was wesentlich ist, da wir von Vereinfachung sprechen: Gemeinden haben nun die Möglichkeit, für Gemeindestraßen selbst zu entscheiden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden soll oder nicht. Nun haben Gemeinden die Möglichkeit, nicht flächendeckend, nicht nur über 30 km/h, sondern generell zu entscheiden, ob sie Beschränkungen von 50 km/h, 40 km/h oder 30 km/h et cetera einführen wollen, je nach Situation. (Beifall bei der ÖVP.)
Es wird ja immer wieder eine Dezentralisierung gefordert, und das zielt genau darauf ab. Es passiert vor Ort, die Entscheidung wird vor Ort getroffen. Das ist wirklich ein wesentlicher Beitrag zur Dezentralisierung.
Regeln brauchen aber Kontrolle, und damit das auch durchgängig ist, erhalten Gemeinden mit dieser Novelle die Möglichkeit, in diesen gefährdeten Bereichen punktuelle Radarkontrollen, Geschwindigkeitskontrollen selbst durchzuführen.
Mit diesen Maßnahmen, sehr geehrte Damen und Herren, soll es nun eine deutliche Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder, Familien und insbesondere für ältere Personen geben, was wiederum auch – es wurde angesprochen – die Aufenthaltsqualität in den Ortsgebieten steigern wird.
Ja, es ist gut und richtig, dass künftig vor Ort, in der Gemeinde über die Notwendigkeit einer Temporeduktion entschieden werden kann. Ob das nun mit einem Gutachten sein soll oder nicht, entscheidet die Gemeinde selbst. Dabei möchte ich jetzt schon klarstellen: Eine fachliche Beurteilung wird es dafür nicht brauchen. – Ich habe das jetzt falsch formuliert. Eine fachliche Beurteilung wird es dafür immer brauchen. Wenn man nämlich irgendwo Verkehrszeichen aufstellen will, ist es genauso notwendig, da eine fachliche Beurteilung zu machen, sonst hat das alles keinen Sinn. Das wissen wir alle, die wir in den Gemeindeämtern oder im Gemeinderat sitzen. Da muss man schon zwischen einem Gutachten und einer fachlichen Beurteilung unterscheiden. Da muss man genau lesen, und das ist auch wesentlich. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich komme gleich zum Schluss, meine Damen und Herren. Uns geht es mit der vorliegenden Novelle um keine generelle Temporeduktion in Ortsgebieten, sondern um eine sinnvolle Lösung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, aber vor allem für unsere Kinder. Für eine generelle Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen, Landstraßen oder in Ortsgebieten sehen wir keine Veranlassung.
Generell gilt: Fahre auf Sicht mit Rücksicht!, und das gilt für alle. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
11.13
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster ist Herr Bundesrat Christian Fischer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Schennach: Bundesrat und Bürgermeister Fischer! – Bundesrätin Schumann: Ja!)