11.19

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Die Verkehrssicherheit und auch die Lebensquali­tät für die Menschen in den Ortskernen unserer Gemeinden zu verbessern, das ist das Ziel dieser Novelle der Straßenverkehrsordnung, die wir heute hier im Bundesrat beschließen werden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, die Bür­germeisterinnen und Bürgermeister mit ihren Gemeindevertretungen wis­sen am besten, wo der Schuh drückt und wo es Maßnahmen braucht, um die Verkehrssicherheit in ihren Gemeinden, speziell in den Ortskernen, zu gewährleisten und zu verbessern.

Das Thema Mobilität wird uns immer wieder beschäftigen. Wir müssen uns immer wieder fragen: Was können und müssen wir für die Verkehrssicher­heit auf Gemeindeebene, auf den Gemeindestraßen tun?, denn dort passieren sage und schreibe 63 Prozent aller Verkehrsunfälle in Österreich, da gibt es Handlungsbedarf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute geht es darum, den Gemeinden das nötige Werkzeug zu geben (Bundesrat Schennach: Eben nicht!), damit die Verantwortlichen in den Gemeinden selber für ihre eigenen Gemeinden Bereiche festlegen können, die besonderen Schutz brauchen, und diese Bereiche sind auch im neuen Gesetz definiert. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundes­rät:innen der Grünen. – Bundesrat Schennach: Nach diesem Gesetz geht’s nicht!)

Es geht in erster Linie um die Sicherheit unserer Kinder rund um Kinder­gärten und Schulen; es geht um die Bewohner unserer Seniorenwohnheime, die von einem Spaziergang oder Einkauf wieder gut und sicher zurückkom­men wollen; davon betroffen sind auch Freizeitanlagen mit vielen Veranstaltun­gen und Besuchern sowie natürlich Spitäler und sonstige Gesundheits­einrichtungen.

Beobachtet man die Entwicklung der Mobilität in den Gemeinden, so muss man feststellen, dass sich auf den Gemeindestraßen, in den Ortsgebieten, vieles in relativ kurzer Zeit verändert hat. Da frage ich mich: Wer sind heute die Verkehrsteilnehmer und wer sind die Betroffenen, speziell in den Ortsgebie­ten? – Natürlich die Fußgänger von jung bis alt, Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind – diese werden immer mehr, und das ist auch gut so –; dann gibt es auch noch jene, die mit dem E-Scooter oder mit dem E-Bike unter­wegs sind. Natürlich gibt es auch den Auto- und Zulieferverkehr, der auch seine Berechtigung hat, und, nicht zu vergessen, es gibt Bewohner und Anrainer, die in dem besagten Bereich wohnen und leben, und da spielt natürlich auch die Lärmbelästigung eine gewisse Rolle.

Für die Gemeinden soll es einfacher werden, eine Geschwindigkeitsreduk­tion zu verordnen, wenn eine Gemeindestraße durch solche Berei­che mit besonderem Schutzbedürfnis führt und dort die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu hoch erscheint.

Wenn es in den Gemeinden zu Diskussionen zwischen Anrainern, Bewohnern, Mandataren und Eltern von Kindern kommt, dann sind für die einen 50 km/h zu schnell, für die anderen 30 km/h zu langsam, das ist die allgemeine Diskussion. Ich kann mir gut vorstellen, dass auf gewissen Strecken eine Reduktion auf 40 km/h ausreichend und sinnvoll sein kann.

Was will ich damit sagen? – Konkret sollen die Bürgermeisterinnen und Bürger­meister mit den Menschen vor Ort und den Gemeindevertretungen gute, sinnvolle und maßgeschneiderte Lösungen für ihre Gemeinden erarbeiten und umsetzen können, und das ist, glaube ich, der wesentliche Punkt.

Was die Kontrolle betrifft, wird auch für die Gemeinden, die über keinen eigenen Wachkörper verfügen, eine Möglichkeit geschaffen, über Verordnung des jeweiligen Bundeslandes punktuelle Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeinde­straßen durchzuführen.

Was mir auch noch sehr wichtig zu sagen ist: Diese StVO-Novelle sieht keine Maßnahmen zu generellen Geschwindigkeitsreduktionen auf Österreichs Straßen vor. Dieses Gesetz ist wirklich für die Gemeinden da und sollte auch in der Umsetzung eine große Verwaltungsvereinfachung bringen. Und ja, das haben wir auf der Tagesordnung, weil es ganz viele Bürgermeister aus gutem Grund eingefordert haben.

Der Bundesrat ist ja die Länderkammer, und wir sollten unsere Gemeinden und Bundesländer vertreten. Insofern bin ich schon etwas verwundert darüber, dass die Fraktionen FPÖ und SPÖ nicht zustimmen wollen (Bundesrat Schennach: Weil Sie zuhören müssen, zuhören!); dies gerade auch deshalb, weil ja der Wunsch aus den Regionen und von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gekommen ist.

Den Redebeiträgen entnehme ich, dass die SPÖ von Haus aus immer für Zentralisierung ist. Alles von Wien aus zu regeln ist aus Sicht der SPÖ das Beste. (Bundesrat Schennach: Geh! – Bundesrätin Schumann – erheitert –: Nein, vom Bürgermeister aus!) Wir sind für Föderalismus, für eine regionale Verantwor­tung. (Bundesrat Schennach: Das haben wir schon gehört!) Die FPÖ hat so wenige Bürgermeister, dass gar kein Interesse da ist, die Gemeinden zu unter­stützen, und die Sicherheit unserer Mitmenschen hat in der FPÖ noch nie einen besonders hohen Stellenwert gehabt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Gross.)

Ich möchte mich bei allen Stakeholdern, die an der Vorbereitung die­ser Novelle mitgewirkt haben, herzlich bedanken. Wir geben diesen Aufgaben­bereich an die Gemeinden, weil diese betroffen sind und weil die Bürger­meisterinnen und Bürgermeister am besten wissen, was notwendig ist. Die Bun­desregierung steht für Sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.26

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.