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Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzesbeschluss hat zwei Teile. Der erste Teil ist die Kompetenzübertragung der Digitalisierungsagenden mit Ausnahme der Bundesrechenzentrumszu­ständigkeit vom Finanzministerium an das Bundeskanzleramt. Das Ganze soll mit 1. Mai in Kraft treten.

Ich darf aber auch nicht unerwähnt lassen, dass Frau Staatssekretärin Plakolm bereits seit Mitte März, als Staatssekretär Tursky zurückgetreten ist, so tut, als hätte sie diese Agenden. Man muss sagen, das passiert eigentlich immer, wenn Kompetenzverschiebungen passieren, dass man nicht das Inkraft­treten abwartet, sondern ab der Pressekonferenz bereits so tut, als wären diese Agenden übertragen worden.

Der zweite Punkt ist der, über dessen Beschlussfassung ich mich besonders freue. Wie gesagt, da geht es um die Kundmachung der Betrauung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit bestimmten Aufgaben im Bundesgesetzblatt. Die Frage ist, warum das so lange gedauert hat. Es hat tatsächlich auch im Nationalrat länger gedauert, als es eigentlich hätte dauern müssen. Die ÖVP hat ein bisschen Anlauf gebraucht, um über ihren eige­nen Schatten springen zu können, um einen Oppositionsantrag anzuneh­men, selbst wenn es nicht einmal formal ein Oppositionsantrag ist, den sie ange­nommen hat, denn es wurde dann ein Allparteienantrag ausgearbeitet und als Abänderungsantrag zum Initiativantrag der Regierungsparteien zum Bundesministeriengesetz gemacht.

Formal würde man jetzt aus den Gesetzesmaterialien also nicht erken­nen, dass es unser Antrag aus dem Bundesrat ist, der Gesetz wird, sondern letztlich ist es ein Allparteienantrag. Unser Antrag ist, glaube ich, nicht einmal miterledigt worden, sondern ist immer noch vertagt und wird am Ende der Legislaturperiode verschwinden.

Ich freue mich aber, dass das jetzt passiert. Das hat bestimmte Gründe: weil erstens die Transparenz und Rechtsstaatlichkeit verstärkt wird und weil diese Betrauung ja nicht komplett konsequenzlos ist.

Auf der einen Seite macht es, wie wir leider merken mussten, einen Unterschied für die Bezüge, auf der anderen Seite macht es auch den Unterschied, dass die betrauten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Ministerium weisungs­berechtigt werden, was sie sonst nicht werden. Es ist daher auch sehr wichtig für die Rechtssicherheit innerhalb des Ministeriums, für die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter, dass das passiert.

Das Ganze ist meiner Meinung nach auch die Behebung einer Systemwid­rigkeit, weil ja der Bundespräsident die Betrauung der Kanzleramtsministerinnen und -minister mit den Aufgaben im Bundesgesetzblatt kundmacht; und dass das in Zukunft auch mit den Staatssekretären und Staatssekretärinnen pas­siert, ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt in der Fortentwicklung der Rechts­sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

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